Elternzeit?

BackupBone  12.07.2024, 21:18

Die ist bewusst, dass sie Elterngeld ohnehin nur 12 Monate lang bekommt?

PeterEnisOO7 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 21:21

Ich war der Meinung es wären bis zu 3 Jahren, aber du hast scheinbar recht 😱 Für die Fragestellung ansich ist das jedoch irrelevant.

8 Antworten

Ich würde nichts unterschreiben, da es im Falle von einer Arbeitslosigkeit eventuell keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld gibt.


PeterEnisOO7 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:03

Wieso Arbeitslosigkeit? Sie verbringt die Elternzeit bei mir (anderes Bundesland) und geht danach auch nicht mehr zurück zu ihrem alten Wohnort. Kündigen müsste sie dann vermutlich ohnehin selbst, entweder direkt nach oder kurz bevor Ende der Elternzeit. Oder übersehe ich da was?

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PeterEnisOO7 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:07

Während der Elternzeit ist sie doch nicht kündbar?

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Ich verstehe ja auch den Arbeitgeber .. der könnte gezwungen sein Zeitverträge abzuschließen für die neuen Einstellungen. Oder er stellt jemand mit normalem Vertrag ein und müsste dann eine Kündigung aussprechen wenn du doch wieder kommst.

Hängt von vielen Faktoren ab: entlässt der Betrieb gleichzeitig Mitarbeiter und hat ein Betriebsrat Mitbestimmungrechte ? Darf er ohne Sozialauswahl entlassen (Kleinbetriebe) oder darf er durch Tarifvertrag gar nicht betriebsbedingt kündigen (Konzern).

Für dich bzw die Arbeitnehmerin stellen sich aber viele Fragen: Was soll da unterschrieben werden ? Und was ist der Vorteil - gibt's dafür eine Abfindungszahlung ? Warum auf einen gesetzlichen Anspruch verzichten ? Ist das rechtlich ein Aufhebungsvertrag ? Ist das überhaupt rechtlich wirksam? Und was ist wenn es anders kommt und sie doch wieder arbeiten will ..oder muss ?

Es gibt ja vieles was passieren kann.. Scheidung, Krankheit, Tod, Fehlgeburt. Zahlt dann das Arbeitsamt ?

Also mein Rat: entweder ablehnen oder 200 Euro für eine Rechtsberstung investieren bevor man irgendwas unterschreibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr scheint da einiges durcheinander zu bringen. Elternzeit kann man für 3 Jahre beantragen und auch bewilligt bekommen. Allerdings bekommt man nur für 12 Monate, wenn der Partner die Partnermonate nimmt , dann für 14 Monate Elterngeld. Danach keine Leistungen mehr.

Wenn man dann nicht verheiratet ist, kommen die Kosten der Krankenkasse auf die Person zu, derzeit ca. 230,-- Euro/ Monat, wenn man kein ALG I oder Bürgergeld bezieht.

Sie ist versicherungspflichtig beschäftigt, dann steht ihr Mutterschaftsgeld von Seiten der Krankenkasse in Höhe von max. 13,-- Euro/ Tag zu. Das ab 6 Wochen vor mutmaßlichem Entbindungstermin und 8 Wochen danach (bei normaler Geburt, bei Mehrlingen o.ä. 12 Wochen).

Die Differenz zum tatsächlichen Netto für die Zeit des Mutterschutzes VOR und NACH der Entbindung zahlt der Arbeitgeber, danach ist er raus und die Krankenkasse auch.

Auf die Zeit des Elterngeldes werden die Zeiten des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt angerechnet.

Sie kann natürlich eine Kündigung zum Ende der Elternzeit aussprechen, da sie umzieht wegen Familienzusammenführung, wird sie auch keine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit bekommen.

Allerdings würde ich das nicht schon jetzt tun, denn es können in diesen 3 Jahren so viele Dinge passieren wie Trennung etc., sodass sie dann froh wäre, wieder am alten Arbeitsplatz tätig sein zu können.

Zudem finde ich es extrem übertrieben, noch nicht einmal schwanger, den AG schon mit solchen Sachen zu konfrontieren. Sie weiß ja gar nicht, ob sie schwanger werden kann und wann das passieren wird. Vorhaben kann man viel, die Natur spricht manchmal anders.

Hätte eine meiner Mitarbeiterinnen das getan, hätte ich sie einzustufen gewusst: "Sie will hier nicht mehr sein, d.h. es macht ihr hier wohl keinen Spaß mehr." Könnte man denken. Wen glaubst du, würde ich dann fördern, wenn ich sie und eine gleich gute Mitarbeiterin fördern könnte?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Wie kann man so eine Gerüchteküche bereits seinem Chef mitteilen? Sie ist noch nicht schwanger und hat demnach null Kündigungsschutz.

Meine Lebensplanung würde anders aussehen. In deiner Gegend einen neuen Job suchen, dann zusammen ziehen, dann über ein Kind nachdenken. Falls die Beziehung das zusammen unter einem Dach übersteht.

Wenn der Plan so bleiben soll. Schwanger werden, Elternzeit beantragen,. umziehen - und wenn es denn mit dir und Kind funktioniert zum Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen.

Wenn es nicht funktioniert, muss ich mir nur eine neue Wohnung suchen, habe aber noch einen Arbeitsplatz.

Wie der Chef meinen Arbeitsplatz besetzt - würde ich nicht zu meinem Problem machen.

Mit dem Elterngeld hat dies nichts zu tun- falls der AG die Freundin bis zum Tag x nicht bereits erfolgreich gekündigt hat.


PeterEnisOO7 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 22:55

Wir sind schon jahrelang zusammen und haben auch schon lange Zeit zusammen gewohnt. Aus persönlichen Gründen musste ich jedoch leider zurück in meine alte Heimat. Wie auch immer, die Beziehung ist jedenfalls gefestigt. Aber das war hier auch gar nicht das Thema...

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Wenn sie so nen Wisch unterschreibt kommt das einer Kündigung zum Ende der Elternzeit gleich.

Elterngeld(=65% vom Netto) gibt es insgesamt 14 Monate aufgeteilt auf beide Elternteile, oder maximal 12 Monate für ein Elternteil. Viele machen 12 Monate Mama parallel zu 2 Monate Papa, hab aber auch schon 7/7 abwechselnd erlebt. Elterngeld bezahlt der Staat(!). In Bayern zb. die Familienkasse.

Die Krankenkasse zahlt zusammen mit dem Arbeitgeber anteilig das Mutterschutzgeld(=100% vom Netto)

Ich würde die Forderung des Arbeitgebers nicht erfüllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verschiedene Funktionen im Beruf(Ersthelfen, SiBe)

PeterEnisOO7 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 22:16

Vielen Dank für die Antwort!

Eine Kündigung ihrerseits mit Wirkung erst zum Ende der Elternzeit wäre in Ordnung, ALG1 wird sie danach trotzdem bekommen da sie ohnehin umgezogen wäre um mit mir einen neuen Haushalt zu gründen. Neue Haushaltsgründung mit Lebenspartner ist einer der Ausnahmegründe bei denen man trotz eigener Kündigung ALG1 beziehen kann ohne Sperre.

Ich teile zwar deine Skepsis, aber man könnte abschließend sagen, dass selbst das unterschreiben eines solchen Dokuments keinen Einfluss auf den vollen Erhalt des 12-monatigen Elterngeldes hätte, richtig?

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