Wann muss man sich Ummelden?

5 Antworten

Wer eine Wohnung bezieht (und nicht feststeht dass die Wohnung weniger als 6 Monate bezogen wird), hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

Ergo - > Studienort Hauptwohnung, Elternhaus Nebenwohnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Du musst das genaugenommen als Zweitwohnsitz anmelden. Je nach Bundesland gibt es eine Zweitwohnungssteuer, wenn sich der Zweitwohnsitz im selben Bundesland wie der Erstwohnsitz befindet. Außerdem musst du auch am Zweitwohnsitz z. B. Müllgebühren entrichten.

Einfach nicht anmelden geht nicht.

Laut Bundesmeldegsetz § 17 muß man sich binnen 14 Tage nach Einzug anmelden.

Mit Steuer hat das nichts zu tun.


DerCaveman  02.07.2024, 15:00

Er scheint den Wohnsitz bei den Eltern beibehalten zu wollen. Dann gilt BMG § 27 Abs. 2 und er hat bis zu 6 Monate und zwei Wochen Zeit.

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PissedOfGengar  03.07.2024, 05:01
@DerCaveman

Falsch, die hat er nicht. Er hat 14 Tage Zeit. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur, wenn vorher feststeht, dass der zweite Wohnsitz nicht länger als 6 Monate besteht. Weiß man das schon vorher gelten 14 Tage.

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DerCaveman  03.07.2024, 05:07
@PissedOfGengar

Stimmt natuerlich. Allerdings wird er wohl erst einmal ausprobieren wollen, ob das Studium ueberhaupt etwas fuer ihn ist und somit erst einmal nur einen voruebergehenden Wohnsitz dort beabsichtigen. Darum behaelt er ja den bei seinen Eltern vorerst bei. ;-)

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PissedOfGengar  03.07.2024, 05:10
@DerCaveman

Das ist allerdings kein Argument für die Ausnahme von der Meldepflicht. Das Argument würde dann immer gelten... Auch nur um zu gucken ob die neue Wohnung was für mich ist.

Die Ausnahme gilt nur wenn der Einzug von Anfang an für weniger als 6 Monate geplant ist. Und das ist er bei einem Studium definitiv NICHT.

Die Wohnung bei den Eltern bleibt hier Nebenwohnung, am Studienort Hauptwohnung.

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DerCaveman  03.07.2024, 05:25
@PissedOfGengar

Ich sehe es ja ein, dass ich BMG § 27 Abs. 2 unzulaessig weit ausgelegt habe. Dennoch gebe ich mich noch nicht ganz geschlagen und werfe als letzten Strohhalm noch folgendes Szenario in den Raum:

Studentenbude, nur als Notloesung zum voruebergehenden Wohnen gedacht. So nach dem Motto: "Ich nehme erst einmal das Erstbeste und sehe mich dann innerhalb von 6 Monaten vor Ort nach einer besser geeigneten Wohnung oder einer WG um".

Auch nicht, oder?

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Wenn du weiterhin bei deinen Eltern gemeldet bist, musst du den zweiten Wohnsitz spaetestens nach 6 Monaten und 2 Wochen anmelden.


PissedOfGengar  03.07.2024, 05:03

Falsch. Es gelten 14 Tage. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur wenn vorher feststeht, dass die Wohnung keine 6 Monate bezogen wird. Wenn man aber schon vorher weiß, dass das länger so sein wird (und davon ist bei einem Studium weiter weg auszugehen, da ja niemand schon vorher festlegt das Studium oder so nach 6 Monaten abzubrechen), gelten 14 Tage ab Einzug.

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