Wann muss man sich Ummelden?
Hallo,
ich zihe bald von meinen Eltern aus und frage mich, ob ich mich in der neuen Statd anmelden muss.
Ich habe vor, da nur in der Woche zu Wohnen und am Wochenende immer wieder nach Hause zu kommen. Außerdem muss ich in den Semsterferien bei meinen Eltern sein.
Meine Mutter meinte, dass ich mich nur ummelden muss, wenn ich steuerliche vorteile von einem zweiten Wohnsitz will, aber ich zahle ja fast keine steuern weshalb mir das nichts bringen würde.(hat meine Mutter recht oder bekomme ich Ärger mit irgendeinem Amt, wenn ich mich nicht ummelde?)
Ich ziehe in einen anderen Landkreis, wenn das von bedeutung ist
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Wer eine Wohnung bezieht (und nicht feststeht dass die Wohnung weniger als 6 Monate bezogen wird), hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Ergo - > Studienort Hauptwohnung, Elternhaus Nebenwohnung.
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Du musst das genaugenommen als Zweitwohnsitz anmelden. Je nach Bundesland gibt es eine Zweitwohnungssteuer, wenn sich der Zweitwohnsitz im selben Bundesland wie der Erstwohnsitz befindet. Außerdem musst du auch am Zweitwohnsitz z. B. Müllgebühren entrichten.
Einfach nicht anmelden geht nicht.
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Laut Bundesmeldegsetz § 17 muß man sich binnen 14 Tage nach Einzug anmelden.
Mit Steuer hat das nichts zu tun.
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Falsch, die hat er nicht. Er hat 14 Tage Zeit. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur, wenn vorher feststeht, dass der zweite Wohnsitz nicht länger als 6 Monate besteht. Weiß man das schon vorher gelten 14 Tage.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Stimmt natuerlich. Allerdings wird er wohl erst einmal ausprobieren wollen, ob das Studium ueberhaupt etwas fuer ihn ist und somit erst einmal nur einen voruebergehenden Wohnsitz dort beabsichtigen. Darum behaelt er ja den bei seinen Eltern vorerst bei. ;-)
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Das ist allerdings kein Argument für die Ausnahme von der Meldepflicht. Das Argument würde dann immer gelten... Auch nur um zu gucken ob die neue Wohnung was für mich ist.
Die Ausnahme gilt nur wenn der Einzug von Anfang an für weniger als 6 Monate geplant ist. Und das ist er bei einem Studium definitiv NICHT.
Die Wohnung bei den Eltern bleibt hier Nebenwohnung, am Studienort Hauptwohnung.
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Ich sehe es ja ein, dass ich BMG § 27 Abs. 2 unzulaessig weit ausgelegt habe. Dennoch gebe ich mich noch nicht ganz geschlagen und werfe als letzten Strohhalm noch folgendes Szenario in den Raum:
Studentenbude, nur als Notloesung zum voruebergehenden Wohnen gedacht. So nach dem Motto: "Ich nehme erst einmal das Erstbeste und sehe mich dann innerhalb von 6 Monaten vor Ort nach einer besser geeigneten Wohnung oder einer WG um".
Auch nicht, oder?
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Wenn du weiterhin bei deinen Eltern gemeldet bist, musst du den zweiten Wohnsitz spaetestens nach 6 Monaten und 2 Wochen anmelden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Falsch. Es gelten 14 Tage. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur wenn vorher feststeht, dass die Wohnung keine 6 Monate bezogen wird. Wenn man aber schon vorher weiß, dass das länger so sein wird (und davon ist bei einem Studium weiter weg auszugehen, da ja niemand schon vorher festlegt das Studium oder so nach 6 Monaten abzubrechen), gelten 14 Tage ab Einzug.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LokiRockOfAges/1699005888791_nmmslarge__107_0_368_368_c2459f83e606d7ee83fbca947dea19bc.jpg?v=1699005889000)
Den zweiten Wohnsitz musst du anmelden.
Er scheint den Wohnsitz bei den Eltern beibehalten zu wollen. Dann gilt BMG § 27 Abs. 2 und er hat bis zu 6 Monate und zwei Wochen Zeit.