Hauptwohnsitz ändern auf neue Adresse?
Ist das eine Anmeldung oder Ummeldung ? Also Hauptwohnsitz innerhalb Deutschland von Adresse A nach neue Adresse B also neue Wohnung
4 Antworten
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hmm, in den Antworten gibt es nun beides; mE ist eine Anmeldung die Erstanmeldung eines Wohnsitzes in einer Gemeinde/Stadt und die Ummeldung ist die Begründung eines anderen Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde/Stadt.
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Das ist eine Ummeldung, Das machst du im neuen Wohnort, damit wird automatisch der alte Wohnsitz abgemeldet
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Das ist eine Anmeldung.
Die Abmeldung am alten Wohnsitz erfolgt automatisch.
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§ 17 wird in 19 Vorschriften zitiert
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
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Die automatische Abmeldung funktioniert m.W. nur innerhalb des gleichen Bundeslandes. Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst dann musst du dich am alten Wohnsitz selber abmelden. Das können dir die Beamten im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt aber genau sagen
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Laut genanntem Paragrafen ist eine Abmeldung nur nötig wenn man keinen neuen Wohnraum im Inland bezieht.
""(2) 1Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
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Aber irgendwo her muss ja die alte Meldebehörde die Info bekommen dass du jetzt nicht mehr in München wohnst sondern in Stuttgart. Sonst hättest du ja theoretisch 2 Hauptwohnsitze.
Wenn sich in letzter Zeit nicht was grundlegendes geändert hat dann informiert innerhalb eines Bundeslandes die neue Wohnsitzgemeinde entsprechend die alte.
Zieht man in ein anderes Bundesland muss man sich selbst drum kümmern
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Du musst dich nur am neuen Wohnort anmelden.
sicher ??