Ab wann muss man dem Einwohnermeldeamt melden, dass man in einer Ferienunterkunft wohnt?

3 Antworten

Ab Einzug innerhalb von 14 Tagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Wenn man sich dort dauerhaft und hauptsächlich aufhält.


quadratbieger 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 21:41

äußerst aufschlussreiche antwort! wenn´s geht etwas genauer, bitte!

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Das ist schon deswegen sinnfrei, weil man in einer Ferienwohnung gerade keinen festen Wohnsitz anmelden kann.


quadratbieger 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 21:40

Aber in Verwaltungsgesetzen steht, dass man sich beim zuständigen EMA zu melden hat, wenn man sich an einem Ort länger aufhält und dort seinen Lebensmittelpunkt hat.

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FordPrefect  10.07.2024, 21:46
@quadratbieger

Korrekt.

Nur - wenn es sich um eine Ferienwohnung handelt, die zudem in einer entsprechenden Wohnanlage sich befindet, die allein zu Ferienzwecken baurechtlich genehmigt wurde, dann kann dort kein Wohnsitz angemeldet werden.

Natürlich steht es dem Vermieter frei, seine Ferienwohnung zukünftig als normale Mietwohnung zu vermieten (immer vorausgesetzt dass das bau- und gewerberechtlich möglich ist). Aber in der FeWo mangelt es ja schon an den Grundlagen des Wohnsitzes - zum Beispiel am Briefkasten, der dann zwingend notwendig wäre.

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PissedOfGengar  11.07.2024, 06:55

Was absolut falsch ist.

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FordPrefect  11.07.2024, 08:19
@PissedOfGengar

Tja, das ist aber Verwaltungspraxis in touristisch geprägten Gegenden. Wer dort in einer reinen Ferienanlage, die auch nur genau dafür baurechtlich genehmigt wurde, einen Wohnsitz anmelden will, wird abgewiesen. Eben weil diese Objekte nicht zur dauerhaften Nutzung freigegeben sind.

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