Ab wann muss man dem Einwohnermeldeamt melden, dass man in einer Ferienunterkunft wohnt?
3 Antworten
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Ab Einzug innerhalb von 14 Tagen.
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Wenn man sich dort dauerhaft und hauptsächlich aufhält.
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Genauer geht es nicht. Du wirst ja wohl wissen wo du dauerhaft wohnst.
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das schon, aber ab welcher Aufenthaltsdauer?
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Das ist schon deswegen sinnfrei, weil man in einer Ferienwohnung gerade keinen festen Wohnsitz anmelden kann.
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Aber in Verwaltungsgesetzen steht, dass man sich beim zuständigen EMA zu melden hat, wenn man sich an einem Ort länger aufhält und dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
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Korrekt.
Nur - wenn es sich um eine Ferienwohnung handelt, die zudem in einer entsprechenden Wohnanlage sich befindet, die allein zu Ferienzwecken baurechtlich genehmigt wurde, dann kann dort kein Wohnsitz angemeldet werden.
Natürlich steht es dem Vermieter frei, seine Ferienwohnung zukünftig als normale Mietwohnung zu vermieten (immer vorausgesetzt dass das bau- und gewerberechtlich möglich ist). Aber in der FeWo mangelt es ja schon an den Grundlagen des Wohnsitzes - zum Beispiel am Briefkasten, der dann zwingend notwendig wäre.
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Tja, das ist aber Verwaltungspraxis in touristisch geprägten Gegenden. Wer dort in einer reinen Ferienanlage, die auch nur genau dafür baurechtlich genehmigt wurde, einen Wohnsitz anmelden will, wird abgewiesen. Eben weil diese Objekte nicht zur dauerhaften Nutzung freigegeben sind.
äußerst aufschlussreiche antwort! wenn´s geht etwas genauer, bitte!