Darf meine Mutter!EIGENES! Eigentum wegnehmen?

Hallo.

Ich habe ein kleines Problem und zwar glaube ich erstmal, dass meine Mutter an einer Bipolaren Störung leidet. (das soll jetzt aber nicht Thema sein).

Nachdem ich von der Schule suspendiert worden bin, hatten wir ein Gespräch zusammen mit meinem Bruder.

Wie üblich bei meiner Mutter läuft alles darauf hinaus, dass sie mir wieder alles wegnehmen möchte was mich glücklich macht bzw. wo ich die meiste "Bindung" zu habe. Das ganze hat aber rein gar nichts mit dem Kontext zu tun und ist rein aus Erzieherischer Sicht totaler Schwachsinn.

Ich bin 16 Jahre alt und besitze seit den Sommerferien meinen A1 Führerschein und mein EIGENES Motorrad. Ich habe das Motorrad von MEINEM eigenen ERARBEITETEM (also kein Taschengeld) Geld gekauft und ich bin auch der einzige, welcher im Kaufvertrag genannt ist. Den Führerschein habe ich auch komplett alleine gezahlt.

Das Motorrad ist über meine Mutter angemeldet und versichert (Versicherung bezahle ich selber), da ich sonst zusätzlich eine Einverständniserklärung meines Vaters benötigt hätte um das Motorrad komplett auf meinen Namen anmelden zu lassen.

Also nun will mir meine Mutter wieder mein Motorrad "wegnehmen", bzw. verbietet mir mit meinem Motorrad zu fahren, indem Sie es mit ihrem Fahrradschloss anschließt. Zudem will sie mir auch noch meinen EIGENEN, und wie auch mein Motorrad, SELBST BEZAHLTEN PC wegnehmen, was ich aber BIS JETZT noch verhindern konnte.

Da die genannten Sachen ja zu 100% MEIN alleiniges Eigentum sind möchte ich nun fragen, ob ich das Recht dazu habe, sie deswegen anzuzeigen und das Fahrradschloss von meinem Motorrad zu entfernen. Nehmen wir mal an, sie würde das ganze als eine "Erzieherische Maßnahme" ansehen, müsste doch rechtlich gesehen ein genauer Grund (inkl. Zusammenhang zur "erzieherischen Maßnahme") vorliegen. Dies tut es aber nicht. Was hat eine Suspendierung aus der Schule mit meinem Motorrad oder PC zu tun? Der Grund weshalb ich suspendiert worden bin, hat auch nicht im geringsten etwas damit zu tun.

Ich habe mich schon mal darüber informiert, und theoretisch dürfte ich das Schloss eines "fremden" an meinem Motorrad entfernen.

Ich weiß echt nicht weiter und möchte mich nicht immer wieder und weider von meiner Mutter kleinmachen lassen und sie damit durchkommen lassen, da mir das ganze auf die Nerven geht und ich einfach im Alltag dadurch nur noch Probleme habe. Dieser ganze dauerhafte Stress und das ständige gemeckere von meiner Mutter geht mir soo dermaßen auf den S-ck, dass es schon extrem an meiner Psyche zieht. Es vergeht echt kein einziger Tag (und das ist nicht übertrieben), an dem Sie irgendwas sucht um mich vollzumeckern und beschwert sich dann auch noch zu unrecht, wieso ICH IMMER schlechte Laune verbreite.

Ich hoffe echt auf Hilfe und freue mich über jede Antwort. LG

Mutter, Erziehung, Recht, Eltern, Eigentum, Eigentumsrecht
Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht
Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen

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