Wann ist man Eigentum einer Sache?

5 Antworten

Hallo, grundsätzlich wird man Eigentümer mit Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache; sollte Eigentumsvorbehalt vereinbart sein, dann richtet es sich nach § 449 BGB:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 449 Eigentumsvorbehalt

(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt)......."

Der Eigentumsuebergang hat mit dem Bezahlen nur dann etwas zu tun, wenn ausdruecklich einen Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Wenn nicht, wurde der Kaeufer bereits mit dem Erhalt der Kaufsache Eigentuemer.

Weder noch, fürchte auch ich.

Wenn ich eine Auto kaufe, werde ich Eigentümer mit der Bezahlung. Wenn ich einen Eimer Farbe an die Kasse bringe, gehört der mir, wenn ich bezahlt habe.

Wenn ich eine Wohnung kaufe, sogar erst, viel später, nach der Bezahlung, weil das Grundbuchamt erstmal Zeit haben muss für mich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Übereignung hat nichts mit der Bezahlung zu tun.


Wolle281  20.06.2020, 12:43

Da du auch für die Übereignung Angebot und Annahme brauchst, hängt das durchaus vom Willen der Beteiligten ab (hat Bergfex49 inzwischen ja erklärt).

(Nach deutschem Recht jetzt, anderswo ist das oft ganz anders.)

AnglerAut  20.06.2020, 13:03
@Wolle281

Der Eigentumsvorbehalt ist ein Spezialfall, welcher in der Fragestellung nicht erwähnt wird.

Man ist nie Eigentum einer Sache. Eigentum an einem Menschen kann niemand erwerben, und eine Sache kann auch nicht Eigentümer werden.