Wann ist man Eigentum einer Sache?
Hallo,
und zwar geht es darum, dass wir eine Rechnung am 04.05 ausgestellt haben. Die Rechnung ging auch am 04.05 bei unserem Kunden ein. In dieser Rechnung haben wir angegeben: 8 Tage Skonto oder 30 Tage netto. Verlängerter Eigentumsvorbehalt wurde festgelegt!
Der Betrag ging bei uns am 16.05 ein. Allerdings wurde der Betrag abzüglich Skonto überwiesen! Also heißt, es wurde unrechtlich Skonto gezogen.
am 20.05 buchen wir den Betrag und informieren die Firma (Kulanz für die 4 Tage).
Wurden die jetzt am 16.05 oder am 20.05 eigentümer der Sache?
5 Antworten
Hallo, grundsätzlich wird man Eigentümer mit Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache; sollte Eigentumsvorbehalt vereinbart sein, dann richtet es sich nach § 449 BGB:
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 449 Eigentumsvorbehalt(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt)......."
Der Eigentumsuebergang hat mit dem Bezahlen nur dann etwas zu tun, wenn ausdruecklich einen Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Wenn nicht, wurde der Kaeufer bereits mit dem Erhalt der Kaufsache Eigentuemer.
Weder noch, fürchte auch ich.
Wenn ich eine Auto kaufe, werde ich Eigentümer mit der Bezahlung. Wenn ich einen Eimer Farbe an die Kasse bringe, gehört der mir, wenn ich bezahlt habe.
Wenn ich eine Wohnung kaufe, sogar erst, viel später, nach der Bezahlung, weil das Grundbuchamt erstmal Zeit haben muss für mich.
Übereignung hat nichts mit der Bezahlung zu tun.
Man ist nie Eigentum einer Sache. Eigentum an einem Menschen kann niemand erwerben, und eine Sache kann auch nicht Eigentümer werden.
Da du auch für die Übereignung Angebot und Annahme brauchst, hängt das durchaus vom Willen der Beteiligten ab (hat Bergfex49 inzwischen ja erklärt).
(Nach deutschem Recht jetzt, anderswo ist das oft ganz anders.)