Unser Hausdach wird bei DHH Nachbarbau durch Fa. Fingerhaus trotz Ablehnung verändert?

Hallo,

wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, die wir vor 9 Jahren gebaut haben, mit einem hohen Anspruch an Architektur und Qualität. Das haben wir uns viel kosten lassen, weil es uns sehr wichtig ist. Wir haben uns damals an die Gegebenheiten anpassen müssen, da die andere DHH stehen blieb und wir aufwendig anbauen mussten.

Nun wurde die andere DHH (die des Nachbarn) von einer Fertighausfirma (Fingerhaus) neu gebaut. Schon während des Baus gab es immer wieder Auseinandersetzungen, da die Fa. Fingerhaus sich nicht um unser Haus kümmerte, sondern nur um den Neubau. Nach vielen Aufforderungen fand nun ein Gespräch mit der Fa. Fingerhaus statt, um den Übergang der Dächer usw. zu klären. Wir haben dort explizit, unter Zeugen besprochen, dass wir nicht möchten, dass unser Dachplatten geschnitten werden, da dann die komplette Hausabschlusslinie verspringt. Das sieht für jeden mit etwas Anspruch unmöglich aus. Nun wurden entgegen der Absprache ein Blech auf unser Dach gesetzt, unsere Dachziegel auf unserem Haus halbiert und provisorisch fixiert. Wir haben die Fa. darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht akzeptieren und bekamen als Antwort, dass die Fa. Fingerhaus daran nichts mehr ändern wird (technisch ist das ohne weiteres lösbar, jetzt natürlich mit mehr Aufwand als zuvor). 

Müssen wir akzeptieren, dass unser Eigentum (Dachziegel) zerstört wird und auf unserem Haus eine bauliche Veränderung stattfindet, die wir nicht möchten und damit das uns wichtige optische Erscheinungsbild auf unserem Dach zerstört wird? Was können wir dagegen tun?

Hat jemand eine Idee was man da tun kann?

Danke!!

Recht, Eigentumsrecht, Nachbarschaft
WEG-Reform 2020: Treppe zur privaten Terrasse bei fehlenden Stimmen abbauen?

Eine Frage aus aktuellem Anlass, über dessen Antwort wir uns sehr freuen würden, da hier jeder etwas anderes behauptet.

Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit 5 weiteren Eigentümern (also insgesamt 6 Eigentümer).

Beim Kauf der Wohnung (Untergeschoss mit Terrasse) wurde uns von den ehemaligen Eigentümern gesagt, dass der an unserer Terrasse angrenzende Bereich einem Sondernutzungsrecht unterliegt und von uns beliebig genutzt werden kann. Direkt nach diesem Bereich (ca 2-3 Meter groß) kommt unser privater PKW Stellplatz.

Da wir diesen Bereich als Zugang zu unserer privaten Terrasse nutzen (nachdem wir beispielsweise unser Auto am besagten Stellplatz geparkt haben), haben wir uns entschieden eine Treppe (3 Stufen) von diesem Bereich zu unserer Terrasse anzubringen. Der Bereich wird ausschließlich nur von uns genutzt und auch gepflegt.

Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dieser Bereich zum Gemeinschaftseigentum gehört (es war vor vielen Jahren mein ein Mini-Spielplatz da). Einer der anderen Eigentümer hat sich darüber anscheinend bei der Hausverwaltung beschwert, welche jetzt fordert, dass wir die Treppe wieder entfernen. Es hieß, dass wir die Treppe behalten dürfen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dafür geben. Laut der Gesetzesänderung ist dafür aber nur die einfache Mehrheit nötig.

Wir haben die anderen Eigentümer angeschrieben und haben ingesamt (inklusive unserer Stimme) 4 Stimmen von insgesamt 6 Eigentümern. Nur einer stellt sich quer und beschwert sich weiterhin bei der Verwaltung (er ist wohl bekannt dafür, dass er sich über alles beschwert). 

Wir hätten zwar aktuell die einfache Mehrheit an Stimmen, der Hausverwalter meint aber, dass wir ALLE Stimmen brauchen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Angeblich behauptet der eine einzige Eigentümer auch, dass die Treppe das Fenster seines Hobbyraumes abdeckt. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Die Treppe hat nur 3 Stufen und nimmt nicht mal 5% des Fensters ein (eigentlich gar nicht - siehe Bilder). Witzig ist, dass der Eigentümer nicht selbst in der Wohnung lebt sondern diese vermietet ist und der besagte Hobbyraum im Keller überhaupt nicht von der Mieterin genutzt wird. Und wenn die Tatsache stimmt, dass da früher mal ein Spielplatz war, hat dieser definitiv mehr eingenommen als unsere kleine Treppe.

Der Miteigentümer will sich einfach nur beschweren und stellt sich stur. Zumal gesagt werden muss, dass der besagte Bereich früher total verdreckt, voller Hundekot und auch sonst ungepflegt war und wir die komplette Pflege übernommen haben. Sieht jetzt total sauber und gepflegt aus. Also eher ein Vorteil für alle anderen Eigentümer.

Müssen wir die Treppe abbauen, wenn nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung geben?

Freue mich über eine Aufklärung :)

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Recht, Gesetz, Eigentumsrecht, Eigentumswohnungen, Weg, Wohnungseigentumsgesetz

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