Geschenkt oder Geliehen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir wurde das Eigentum überlassen.

Denn du kannst nur etwas verkaufen, dessen Eigentümer du bist.

Die Sache kann vom Überlasser des Eigentums jederzeit wieder zurück verlangt werden.


miwul 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 15:20

Wie ist es wenn die Sache kaputt geht, kann diese dann auch zurückverlangt werden? Bzw hat der Überlasser ein Recht auf das vollständige Eigentum?

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miwul 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 15:13

Danke!

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