Geschenkt oder Geliehen?
Hallo zusammen, folgende Fragestellung bzgl. Eigentum oder Besitz an der Sache.
Wenn mir jemand etwas gibt mit der Bedingung bei Verkauf am Gewinn beteiligt zu sein, aber es nicht zwanghaft dazu bestimmt ist verkauft zu werden. Ist es mir dann geschenkt oder geliehen worden? Also bin ich Eigentümer oder nur Besitzer des Gegenstandes?
1 Antwort
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Dir wurde das Eigentum überlassen.
Denn du kannst nur etwas verkaufen, dessen Eigentümer du bist.
Die Sache kann vom Überlasser des Eigentums jederzeit wieder zurück verlangt werden.
Wie ist es wenn die Sache kaputt geht, kann diese dann auch zurückverlangt werden? Bzw hat der Überlasser ein Recht auf das vollständige Eigentum?