Dashcam in Deutschland?
Unzwar bekomm ich bald mein erstes Auto ;)) dieses ist ziemlich neu und geleast.
Ich habe mir überlegt vielleicht eine dashcam einzubauen, habe aber gehört das diese kameras sehr umstritten sind und nicht als Beweismittel gelten, wäre das so dann kann ich mir ne dashcam sparen und den verkabelungsärger sparen.
meine Frage ist, wie ist des in deutschland mit dashcams geregelt, zählen sie als beweis bei einem unfall oder wenn einer mein auto beim Parken anrempelt? Was meint ihr? Lohnt sich des eine dashcam einzubauen, bzw lohnt es sich rechtlich?
danke für viele hilfreiche und ausführliche Antworten. ;)
8 Antworten
Eine Dashcam ist in Deutschland schon seit langem nicht mehr verboten.
"Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten. ... Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam dennoch als Beweismittel in einem Zivilverfahren grundsätzlich zulässig sind."
Du darfst diese selbstverständlich nutzen und damit auch deine "Unschuld" z. B. eben beweisen.
Was du natürlich nicht machen darfst, sind die Videos zu veröffentlich.
(Mit Ausnahmen darfst du diese dennoch veröffentlichen. Heißt also, du musst alle Kennzeichen sowie Personen unkenntlich machen.)
Ich habe eine drin, mir ist es das Risiko wert!
Allerdings ist sie nur während der Fahrt aktiv und nicht wenn ich parke.
Die Gerichtsurteile besagen jedenfalls das keine permanente Aufnahme / Speicherung ohne Grund stattfinden soll, sondern nur vom entsprechenden Ereignis.
Meine Garmin Dashcam bekam deshalb ein Update, wodurch alle ungesicherten Daten gelöscht werden, wenn sich die Kamera abschaltet (sobald die Zündung aus ist). Im Falle eines Unfalls wird per G-Sensor, Knopfdruck oder Sprachbefehl die Szene gespeichert. 1:30min vor und 1:30min nach dem Auslösezeitpunkt.
Wird die Zündung abgeschaltet, bleibt nur noch die Stelle vorhanden, alles andere wird verworfen. Dadurch sollte sie dem geltenden Recht entsprechen (bisher nicht getestet). Aber selbst wenn sie dagegen verstößt, ist sie ein Beweismittel auf welche sich mehr und mehr Gerichte beziehen.
https://www.amazon.de/gp/product/B06XN611DT/
Diese hier.
Die Qualität ist nicht perfekt, aber gut genug um meine Unschuld zu beweisen.
Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.
Deutschland ist sehr streng was Datenschutz angeht daher sollte man wirklich aufpassen. Mein Vater selbst hat eine Dashcam und das schon seit Jahren selbst als es noch nicht erlaubt wurde. Du kannst sie anbringen und versuchen sie auch, falls es zu einem Unfall kommen sollte, vor Gericht als Beweismittel zu verwenden da es Gesetzlich noch nicht darüber alles im Einklang ist. Bei Fragen würde ich einfach den ADAC oder auch Autohäusern anrufen die müssten sich auch mit dem Thema besser auskennen.
Lg
Das Verbot resultiert aus dem Datenschutzgesetz, wonach dauerhafte Aufnahmen im öffentlichen Raum verboten sind und deren Veröffentlichung erst recht.
Inzwischen haben aber mehrere Gerichte entschieden, dass der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist, wenn bis zu 3 Minuten aufgezeichnet und dann überspielt werden. Diese Anforderung erfüllen moderne Dashcams.
Die 3 Minuten, die bei einem Unfall aufgezeichnet werden, können auch unbeschränkt als Beweismittel zugelassen werden. Die können allerdings auch dann von der Polizei sichergestellt werden, wenn du der Unfallverursacher bist und dann gegen dich verwendet werden.
"Illegale" Aufzeichnungen können dann als Beweismittel zugelassen werden, wenn der Richter im Einzelfall das so entscheidet.
Ist zwar was älter, aber da ich mich grad Informiere musste ich hierdrauf reagieren
wonach dauerhafte Aufnahmen im öffentlichen Raum verboten sind
Das stimmt so nicht. Du darfst auf öffentlichem Gelände, zum Beispiel in der Stadt in einem öffentlichen Park, alles Filmen was du willst.
Denn das gegenteil ist der Fall. An öffentlichen Orten darfst du filmen wie du lustig bist.
Du darfst aber KEINE private Orte Filmen bzw du darfst nicht über einen Zaun auf ein Privatgrundstück filmen. Du darfst nur das Filmen was man auch so sieht aus diesem Bereich.
Wenn ich jetzt das Bonner Rathaus filme und da Leute vor die Kamera laufen haben diese schlichtweg Pech gehabt und zählen juristisch als Beiwerk. Was als beiwerk zählt hat kein recht auf das eigene Bild. Was als beiwerk zählt ist eindeutig definiert.
Zwar oder unzwar, das ist hier die Frage ....
Welche von Garmin hast du?