Hat wer Erfahrung mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)?

8 Antworten

Da kommt es ganz auf den Grund an, weshalb du willst, dass das Bild gelöscht wird.

Wenn du auf dem Bild sichtbar bist und dies nicht willst, dann muss das Foto nicht gelöscht werden, aber du musst unerkennbar gemacht werden.

Wenn das Bild deine Privatsphâre verletzt, egal in welche Richtung, dann muss dies ebenso unkenntlich gemacht werden, was meist nicht möglich ist.

  1. Ich würde micht auf Artikel 17 Absatz 1 d) beziehen, indem steht: "Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet." Dabei erklärst du noch, dass das Hochladen der Bilder ohne deine Einwilligung erfolgte. Damit hast du einen triftigen Grund.

Ich würde denjenigen, der das Foto hochgeladen hat bitten es zu löschen und wenn der sich weigert ihn anzeigen. Ohne dein Einverständnis darf er das nämlich nicht.


Ifm001  02.08.2019, 13:34

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Privatperson handelt. Wenn dem so ist, unterliegt er nicht der DSGVO und die einzuhaltenden Regularien werden durch das Land bestimmt, aus welchen heraus er den Beitrag angelegt hat.

Ergänzend zum "Vorgehen gegen Facebook" ist das natürlich durchaus sinnvoll, wenn der Veröffentlichter von sich aus löscht.

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Du hast dennoch das Recht am eigenen Bild, nur weiß ich nicht, ob das auch greift, wenn jemand anderes dies hochgeladen hat.

Erste Frage: bist du Rechteinhaber?

Zweite Frage: was ist alles auf dem Foto zu sehen.

Die DSGVO behandelt personenbezogene Daten. Urheberrechte sind davon nicht erfasst.


malanala 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 12:03

Ich habe das Foto gemacht. Ich bin auf dem Foto zu sehen und der Mann der es nicht löschen will.

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qugart  02.08.2019, 12:05
@malanala

Du kannst gerne einen Anwalt für internationales Recht damit beauftragen.

Aber auch da wird es nix werden, da sich der Mann wohl in Mexiko befindet. Und die Server, auf denen das gehostet wird somit sehr waherscheinlich in den USA.

DSGVO und GDPR bezieht sich auf Europa, genauer gesagt nur auf die EU.

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Ifm001  02.08.2019, 13:44
@qugart
DSGVO und GDPR bezieht sich auf Europa, genauer gesagt nur auf die EU.

Die DSGVO ist explizit so gestaltet, dass auch Unternehmen außerhalb der EU in die Pflicht genommen werden können. Spätestens wenn das betroffene Unternehmen eine Niederlassung in der EU hat, ist auch das Durchsetzen des Datenschutzes nicht problematischer als bei einem Fall, der ausschließlich innerhalb der EU stattfindet.

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