Bürgschaft für ein Mietverhältnis - Kündigung möglich?

Vor ein paar Jahren wollte ein Verwanter aus dem Ausland hier zu uns nach Deutschland einwandern und mit meinem Vater einen Laden auf machen. Der Vermieter (SAGA GWG) verlangte einen Bürgen für das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten. Ich habe somit einen Vordruck der SAGA GWG für meinen Vater ausgefüllt und 2 Lohnabrechnungskopien beigelegt, aus diesem Vordruck ging nicht hervor für wen ich von den beiden bürge, es gingen Adresse der Räumlichkeiten daraus hervor und die monatliche Summe. Eingereicht wurde das ganze von meinem Vater, ich hatte somit keinen Kontakt zum Vermieter oder sonstigen Beteiligten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist die SAGA GWG verpflichtet mir Auskünft darüber zu geben auf wen sich dieser Bürgschaftsvertrag bezieht und welche Vertragsbedingungen herrschen? Ich nehme an, die müssen mir darüber Auskunft geben oder?

  2. Falls der Fall eintritt und die Miete von den Schuldnern (Meinem Vater oder dem Verwanten) nicht mehr bezahlt werden kann und somit auf mich übergeht, kann ich innerhalb irgendwelcher Fristen die Bürgschaft kündigen oder zahle ich bis ans ende meines Lebens dann die Miete für die beiden?

Im Moment ist es so, dass ich von beiden keine Antwort dazu erwarten kann und falls der Fall eintritt das ich die Schuld übernehme, nehme ich auch an dass die beiden den Laden weiter führen und mich einfach zahlen lassen.

Ich hoffe es gibt eine Möglichkeit wenn die Schuld auf mich übergeht, dann Fristgerecht den Mietvertrag zu Kündigen da ich ihn ja dann übernehme bzw. bezahle. Als ich die Bürgschaft unterschrieb war ich zwar volljährig habe aber noch bei meinen Eltern gewohnt und wurde dazu gedrängt die Bürgschaft zu unterschreiben.

Recht, Bürgschaft, Mietverhältnis

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