kann meine Schwester aus Ausland für mich Bürgen bei Immobilienkauf?

Hallo Freunde,

ich hoffe jemand kann mir bei so ein speziellen Fall helfen.

Ich hab eine Immobilie gefunden die Interessant ist und will diese zusammen mit meinem Bruder kaufen in Wert von 350.000,-. inkl. Nebenkosten. Mein Gehalt beträgt 2.800 Brutto. Allerdings hab ich noch keine Festanstellung. Die Arbeit läuft momentan so gut das ich mir sicher bin das ich in kurze Fest angestellt bin ( weiß aber nicht genau wann ). Mittlerweile arbeite ich in der Firma seit 1 Jahr und 2 Monate und nach 2 Jahren rutscht man doch in die unbefristeten Vertrag rein.

Wir wollen aber die Immobilie allerdings jetzt schon haben, wissen aber nicht wie wir das Finanzieren wollen bzw. wissen nicht ob die Finanzierung so funktioniert wie wir denken.

Mein Bruder hat eine Immobilie in Wert von 110.000,- gekauft gehabt und vermietet als er in Festanstellung war. Momentan ist er aber als Freiberufler unterwegs. Mittlerweile hat er aber 65.000,- abbezahlt.

Da ich NOCH nicht Fest angestellt bin, er ist es auch nicht, können wir keinen Kredit momentan aufnehmen.

Wir haben noch ca. zusammen 50.000,- die wir als Eigenkapital für die Immobilie benutzen wollen.

Die neue Immobilie beinhaltet 3 Wohnungen. Diese wollten wir vermieten.

So, jetzt kommt mein Schwester im Spiel. Sie hat eine Festanstellung. Allerdings wohnt die in Schweden.

Wir wollen, dass unsere Schwester für mich Bürgt bis ich Fest angestellt bin.

Die Wohnung von meinem Bruder als Hypothek belasten und die 50.000,- als Eigen kapital mit rein setzten.

Funktioniert unser Plan ?

bin dankbar für jede Antwort,

beste Grüße

David

Kredit, Bürgschaft, Hauskauf, Immobilienkauf
Wie kann ich eine "selbstschuldnerische Bürgschaft" bekommen?

Ich suche mit 2 Freunden eine Wohnung für eine WG und wir haben nun endlich eine gefunden, doch nun scheitert unser Vorhaben anscheinend daran, dass meine Eltern nicht bereit sind, die "selbstschuldnerische Bürgschaft" zu unterschreiben.

Sie sehen das Problem darin, dass in der Bürgschaft kein max. Betrag festgelegt ist, für den sie maximal bürgen müssen, sodass sie anscheinend befürchten, dass sie viel Geld verlieren könnten.

Der Vermieter fordert auf jeden Fall auch eine Kaution, die Mietsicherheit übersteigt mit dieser zusätzlichen Bürgschaft also definitiv den gesetzlichen Rahmen von 3 Netto-Monatsmieten, aber ich habe diese Bürgschaft dann wohl anscheinend "freiwillig" zu erbringen, da der Vermieter ansonsten einfach die Wohnung nicht an uns vermieten wird, wodurch der gesetzliche Höchstbetrag ebenfalls umgangen wird.

Deshalb habe ich nun zwei Fragen:

1.) Ist es unüblich, dass eine solche Bürgschaft ohne max. Höchstbetrag (von Studenten) gefordert wird. Ich sehe wohl die Zweifel meiner Eltern, dass diese Bürgschaft so vermieterfreundlich wie überhaupt nur möglich ausgelegt ist. Aber ich sehe auch das Problem, dass ich, falls eben solch umfangreiche Bürgschaften Gang und Gebe sein sollten, ich keine Wohnung finden kann, weil sich meine Eltern niemals bereit erklären werden, eine solche Bürgschaft zu unterschreiben.

2.) Gibt es eine Möglichkeit, einen anderen Bürger für mich zu finden? Ich habe z.B. von Bankbürgschaften gelesen, aber diese scheinen sich ja lediglich auf die Kaution zu beziehen, was in meinem Fall ja nicht das Problem ist, sondern eben die Bürgschaft für den gesamten Vertrag, wobei ich nicht davon ausgehe, dass diese Bürgschaft jemals in Anspruch genommen werden muss, da ich meine Miete definitiv bezahlen kann. Es wäre ja nur für den theoretischen Fall, dass wirklich etwas gravierendes in der Wohnung kaputt geht. Gibt es also irgendwelche Angebote auf dem Markt, die für mich eine solche Bürgschaften übernehmen würden oder verstehe ich vllt eine Bankbürgschaft falsch, sodass auch so etwas für mich in Frage kommen würde?

Wo sonst könnte ich noch Hilfe bekommen, um mein Problem zu lösen?

Mieter, Bürgschaft
Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

Hallo,

Ich habe zwar schon einige ähnliche Beiträge gelesen aber meine Frage konnte nicht beantwortet werden. Und zwar suche ich schon lange eine Wohnung und würde die Miete auch vom Jobcenter bezahlt bekommen. Ich bin trotzdem erst 19 und werde im April 20. Da ich zu jung bin, wollen viele natürlich einen Bürgen. War heute bei einer Genossenschaft, wo ich einen Antrag ausgefüllt habe und einen Zettel für einen Bürgen mitbekommen habe. Der einzige, der für mich Bürgen könnte, wäre mein Vater. Die von der Genossenschaft meinte, es wäre auch egal wenn er Rentner wäre, Hauptsache er hat drei Kaltmieten als Einkommen also circa 1200€ meinte sie. Habe meinen Papa angerufen und er meinte er hat so circa 1100€ und n paar zerquetschte im Monat als Einkommen. Ist momentan nur Übergangsgeld weil er durch Krankheit seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Leider hat er in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und einige Schulden angehäuft und seit letztem Jahr läuft ein Insolvenzverfahren. Auf dem Zettel muss man auch ankreuzen, ob in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen und unter anderem auch ein Insolvenzverfahren stattgefunden haben. Und meine Frage ist natürlich, ob er 1. mit den 1100€ Bürgen kann, und 2. ob er trotz dieser Insolvenz bürgen kann. Das Einkommen hat er ja das kann er auch nachweisen nur wäre es schade, wenn es an der Insolvenz scheitert. :( Er hat sein Leben mittlerweile im Griff und man hat ja dann auch eine Art Betreuer soweit ich das gelesen habe?! Also geht er mit Bedacht mit dem Geld um. Ich habe natürlich keine Schulden und er weiß auch, dass er sich da auf mich verlassen kann. Andere Familienmitglieder habe ich leider nicht mehr, so dass auch sonst keiner für mich bürgen kann. Ist die Insolvenz ein Ausschlusskriterium für die Genossenschaft als Bürge? Er hat zudem ein Pfändungsschutzkonto also den Betrag von circa 1080€ hat er sowieso immer und mehr auch soweit ich weiß. Hat er mir zumindest gezeigt seinen Kontostand. Also genug Geld ist auf jeden Fall da. Bin etwas verzweifelt und eine Frage habe ich auch noch. Kann, wenn mein Vater nicht akzeptiert wird, auch mein Freund bürgen? Sind schon seit drei Jahren zusammen und er ist sowieso volljährig. Ist das vom Vermieter abhängig wen er als Bürge akzeptiert?

Schon mal vielen Dank für Antworten!:)

Wohnung, Bürge, Bürgschaft, Insolvenzverfahren, Mietbürgschaft, Privatinsolvenz, bürgen

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