Eltern wollen keine Bürgschaft, übernehmen...was tun?

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir jemand hier helfen kann. Es ist folgende Situation:

Ich bin 19 Jahre alt, bin in Klassenstufe 12 und habe noch 1 Schuljahr bis zum Abitur vor mir. Meine Mutter ist seit ich 11 Jahre alt bin verstorben. Ich habe ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinem Vater. Um euch eine Vorstellung davon zu machen, gehe ich kurz auf unser Verhältnis ein. 

Ich kann seit gut zwei Jahr kein normales Gespräch mit ihm führen ohne das er am Ende einen Wutanfall bekommt und ich hart bestraft werde. Deswegen vermeide ich seit ca. einem Jahr jedes unnötige Gespräch. Das heißt, ich antworte zwar auf seine Fragen usw. halte aber alles so kurz wie möglich und stelle selbst nur Fragen oder gehe zu ihm, wenn es nicht anders geht (versuche dabei immer Stress zu vermeiden => Respektvoll usw.). Dennoch kam es im letzen Jahr zu drei sehr großen Wutausbrüchen seinerseits. 

Der Letze vor ca. 3 Wochen. Bei jedem hieß es, ich solle mir sofort was suchen und sobald ich was habe ausziehen. Allerdings unterschreibt er mir keine Bürgschaft, weswegen ich kein Zimmer bekomme. Er erinnert mich wiederum jeden Tag daran, das er mich nicht mehr hier haben will und ich endlich ausziehen soll, was mir einen verdammt großen emotionalen und psychischen Druck macht. Wirklich rausschmeißen wird er mich denke ich nicht, da ich dann auf Haushaltsgeld klagen könnte, weil ich noch in meiner ersten Ausbildung bin, soweit ich weiß. Sodass er mir mein Zimmer/ Wohnung (Unterhalt) bezahlen müsste.

Ich würde mtl. 200€ Kindergeld + 200€ Halbweisenrente bekommen, sobald ich ausziehe und könnte mir somit ein Wg-Zimmer bis zu 250€ leisten. Schülerbafög (ca. 300-350€) würde ich vermutlich auch bekommen, da mein Schulweg sehr lang ist und das ein wichtiges Kriterium ist. (Geschwister bekamen ebenfalls Schüler/-als auch normales Bafög in Ausbildung/Studium). Allerdings muss ich dafür schon ausgezogen sein. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob in dem ich mtl. ca 200€ verdiene. Ich habe bis jetzt zwei Absagen von Zimmervermitern bekommen, aufgrund dessen, dass ich keine Elternbürgschaft habe und das Kindergeld und die Halbweißenrente kein festes Gehalt seien (Nebenjob ja sowieso nicht).

An wen kann ich mich wenden bzw. wo bekomme ich Unterstützung? Was habe ich für Möglichkeiten/ Auswege? Ich bin für jede Hilfe dankbar !!!🙏

Familie, Bürgschaft, Ausbildung und Studium
Neuwagen nach 1 Jahr verkaufen?

Hallo, ich liebäugle derzeit mit einem Autoverkauf. Jedoch bin ich mir unschlüssig wie dies abläuft und würde gerne meine Fragen beantwortet bekommen (Text ist bissle lang).

Ich bin Azubi und habe ein Hyundai i10 als Tageszulassung über eine Bank finanziert. Bürge ist meine Großmutter, ich selber bin Kreditnehmer. Der Hyundai i10 (67PS) ist ein Sondermodell (Yes Gold) und voll ausgestattet (Lenkradheizung, Freisprechanlage, Sitzheizung, Tempomat etc.) . Kreditsumme ist 12600€, Listenpreis etwas höher (circa 13200). Der Hyundai i10 ist ein zuverlässiges Auto, dennoch fand ich Honda am besten. Leider gab es vor einem Jahr keine passenden Aktionen/Angebote von Honda weshalb ich mir ein Hyundai holte. Jetzt aber hat Honda diese Halbe/Halbe Aktion, wonach ich 3 Jahre lang nicht zahlen muss und danach das Auto abgeben kann ohne weitere Kosten (solange ich nichts kaputt mache) bzw. abbezahlen oder weiterfinanzieren kann. Hinzu kommt das einige Händler zusätzlich noch Rabatte geben. Meine Idee ist nun, den Hyundai in Inzahlung zu geben ( mit 16 000KM, 13 Monate alt), der müsste noch minimum 8000-9000€ wert sein und dadurch den Honda Civic zu fahren.

Meine Frage also: Kann ich den Kredit weiter abbezahlen(derzeit monatlich 145€), da es ja der Bank eigentlich egal ist, was für ein Auto ich fahre solange die das Geld bekommen. Oder muss ich dass der Bank mitteilen und könnten die mir ggf. ein Strich durch die Rechnung machen? Und müsste meine Oma eventuell erneut eine Bürgschaftserklärung abgeben?

Es wäre sehr nett wenn ihr mir antwortet, bin gerade wirklich am grübeln...

Kredit, Auto, Finanzen, Autokredit, Bürgschaft, Honda, Hyundai, Neuwagen
"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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