Hallo zusammen,

ich hoffe ich schildere das Ganze jetzt verständlich, ich bin leider kein Profi in dem Ganzen Thema..

Mein Vater hatte einen Schlaganfall und lag mehrere Wochen im Krankenhaus. Dort hatte der behandelnde Arzt ihn - ohne klare Info an uns - beim Betreuungsgericht für nicht geschäftsfähig betitelt (er sei im Delirium) und regte eine Betreuung für ihn an.

Wir (meine Mutter und ich) wollten eigentlich, dass mein Vater uns die Vorsorgevollmacht gibt, damit wir uns um ihn kümmern können - Sprich zum Thema Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen etc. Nach langem hin und her sind wir nun aber vorläufige Betreuer. Was geschieht nun nach Ablauf? Wir sind nur bis zu einem bestimmten Datum Betreuer. Und das auch nur für den Aufgabenbereich "Sorge für Gesundheit" und "Aufenthaltsbestimmung".

Wir haben jetzt von unserer Hausärztin auch ein Attest erhalten, dass mein Vater über einen eignen Willen verfügt und diesen auch äußern kann - Wir möchten damit die Betreuung an sich beenden. Soweit ich gelesen habe, reicht aber nicht das Attest, sondern mein Vater muss begutachtet werden. Kann man erst nach dieser Begutachtung die Vorsorgevollmacht erstellen, sodass sie auch gültig ist? Und was ist, wenn mein Vater bei der Begutachtung nicht als klar genug beurteilt wird (er hat manchmal sehr schlechte Tage und ist kaum anzusprechen, an anderen Tagen ist er aber wieder total klar - er hat allgemein noch einen langen Weg zur Genesung).

Im Moment ist das Ganze für mich sehr durcheinander und ich versuche es so gut wie möglich zu verstehen. Entschuldigt, falls der ganze Sachverhalt zu ungenau geschildert ist. Ich freue mich über jegliche Hilfe zu dem Thema.

Liebe Grüße

Saskia