Muss ich mich Arbeitlos melden, wenn ich neben dem Studium eine Festanstellung habe und diese aufgebe?

Ich studiere Marketing und da das momentane Semester mich nicht auslastet und ich ausreichend mentale Kapazitäten übrig habe, um nebenbei Geld zu verdienen, habe ich mir einen Teilzeitjob in Festanstellung gesucht.

Nach ungefähr 4 Monaten musste ich feststellen, dass ich den Job, die Personalabteilung und meinen Chef nicht leiden kann. Also will ich mich nicht weiterquälen, kündigen und mich, wie davor auch, voll und ganz auf das Studium fokussieren.

In der Mittagspause meinte ein eingeweihter Kollege zu mir, dass ich das unbedingt dem Arbeitsamt melden müsse, da ansonsten Repressalien auf mich zukommen könnten.

Ich weiß, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man kündigt oder gekündigt wird. Ich kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das auch gilt, wenn ich nach wie vor immatrikulierter Student bin. Ich strebe auch keineswegs an irgendwelche Transferleistungen zu beziehen und plane auch mit keiner baldigen anderen beruflichen Beschäftigung neben dem Studium. Am liebsten möchte ich mit dem Arbeitsamt auch wie gehabt keinerlei Kontakt haben.

Also: Wie ist die Lage? Muss ich melden, weil Kündigung Kündigung ist, unabhängig vom Studium oder muss ich mich nicht melden, weil ich nach wie vor Student und nicht arbeitssuchend oder gar arbeitslos im klassischen Sinne bin?

Es würde mich massiv freuen, wenn mir die Frage ohne einen Anruf beim Amt beantwortet werden kann.

Grüße aus München

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Wie geht die Behörde damit um?

Servus und Moin allerseits,

meine Frage:

Letzten Donnerstag gab ich einen Brief bei der Post ab. Dieser sollte per Einschreiben zu einer Behörde geschickt werden.

Es ist eine Fristsache (ein Widerspruch), und die Fristsache läuft am heutigen 16. ab.

Nun sehe ich in der Sendungsfolgung, dass der Brief wohl immer noch im Briefzentrum liegt („Ihr Brief wurde im Briefzentrum bearbeitet“).

Nächste Station soll dann die Zustellung sein, da wir aber nun fast 15:00 Uhr haben, denke ich nicht, dass der Brief heute noch zugestellt wird.

Angenommen, er würde morgen dann zugestellt, dann wäre er einen Tag nach der Frist beim Amt.

Nun die Frage: wie geht das Amt damit um?

Gilt dann „die Frist ist rum, auch wenn es nur einen Tag ist“, oder KANN dort auch ein Auge zugedrückt werden? Es wäre dann ja immerhin nur ein Tag, und der Brief wurde ja nachweislich vor dem Fristende zur Post gegeben.

Vielleicht liest ja hier ein Verwaltungsbeamter oder -Angestellter mit, und kann mal berichten, wie er in so einem
Fall verfährt?

Und falls mein Widerspruch dann doch abgelehnt werden sollte wegen des zu späten Zugangs zur Behörde, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Ich habe was gelesen von Paragraph 44 des 10. Sozialgesetzbuches „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.

Dort heißt es sinngemäß, dass man nach der Frist ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Dabei muss ein verspätet bei der Behörde eingegangener Widerspruch als Überprüfungsantrag ausgelegt und bearbeitet werden.

Wäre dies eine Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke für die Hilfe! 😊

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