Sehr hoher Stromverbrauch als Anfangsverdacht verwertbar?

Hey Leute ich habe eine Frage zum Thema Stromverbrauch und Bitcoin MIning.

Ich produziere seit einiger Zeit Bitcoin und merke das ich mittlerweile echt viel Strom verbrauche. Ich habe mal gehört das bei einem zu hohem Stromverbrauch oder untypischen Stromverbrauch sofort die Polizei kommt und die Wohnung durchsuchen will ...

Ich bin der Meinung da ja hier kein Anfangsverdacht einer Straftat liegt bezüglich das Leib oder Leben eines Menschen gefährdet ist , gilt doch die unverletzlichkeit der Wohnung oder ?!

Wie sieht das also aus ..

Darf die Polizei wenn bspw. mein Vermieter sagt da verbraucht jmd viel Strom .. ?

Bin ich meinem Vermieter auskunftspflichtig für was ich den Strom nutze .. ?

Wenn die Polizei vorbeikommen würde, müsste ich sie reinlassen (ohne Durchsuchungsbeschluss) damit sie sich überzeugen das hier keine Straftat vorliegt ?

Könnte mein Vermieter mich dazu zwingen ihn hereinzulassen ?

Wenn die Polizei mein Mining Rig sehen würde, wenn ich sie reinlassen würde oder sie selbst reingehen würde, was würde dann passieren ?

Dürften Sie den MIning Rig einfach beschlagnahmen, anfassen, genauer ansehen .. ?

Vielen Dank &

LG :)

Computer, Wohnung, Technik, CPU, GPU, Grafikkarte, Polizei, Strom, Mietrecht, Vermieter, Privatsphäre, Gericht, Stromverbrauch, Behörden, Grundrechte, Mining, offline, Staat, Straftat, Überwachung, Verfassung, WWW, Zwang, Auskunftspflicht, Bitcoin, Bitcoin-Mining, Mining rig
Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

Geld, Recht, Sozialrecht, ALG II, arbeitslos, Behörden, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB II, Soziales, Sozialleistungen, aufhebung, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Behörden