Guten Abend, liebe Gute-Frage Gemeinde,
vor ein paar Tagen erhielt meine Tante (Wir stehen uns sehr nahe) einen blauen (!) Parkschein, da sie im Rollstuhl sitzt. Sie hat mich nun gebeten, sie am Freitag mit zur Arbeit zu nehmen und auch wieder zurück (Wir arbeiten zwar bei unterschiedlichen Firmen aber diese liegen praktisch nebeneinander). Da es direkt vor ihrer Arbeitsstelle einen Behindertenparkplatz gibt, kann ich, da ich sie ja transportiere, auch dort parken. Das ist für sie auch wirklich praktisch, da sie den steilen Berg so noch hoch fahren muss, der sonst eigentlich auf der Strecke liegt. Soweit so gut. Nun hat der Ausweis jedoch zwei Seiten: Eine mit Lichtbild und eine mit Ablaufdatum. Welche muss nun nach oben? Meine Tante war sich auch nicht mehr sicher, da sie ja selbst sonst kein Auto fährt.
Und noch eine letzte Frage, rein aus Interesse, für den Fall der Fälle: Darf ich mit dem Ausweis auch auf zeitlich begrenzten Parkplätzen parken? Wo also steht "Mit Parkschein maximal eine Stunde"? Meine Tante sagte, das wäre erlaubt aber ich bin mir da nicht so sicher....
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße Taate