hallo zusammen

ich habe ein behinderten antrag gestellt das ergbeniss war 40 grad der beinderung jedoch hatte ich es mir mehrmals ausgerechnet und hätte 50 gdb bekommen müssen

dann fiel es mir auf die haben einfach 2% auf ein ohr abgezogen und schon waren es nur noch 40gdb

daraufhin habe ich ein wiederrufsrecht eingelegt

jetzt soll ein neuer hörtest gemacht werden

die frage ist in wie weit darf man da schummeln könnte es ärger geben?

danke in voraus