Abitur, Bankkaufmann -> Bundeswehr?

Hallo Community :)

Ich bin 24 Jahre alt und zurzeit mache ich eine Ausbildung zum Bankkaufmann, welche ich im Februar nächsten Jahres abschliessen werde.
Die Noten in der Berufsschule sind akzeptabel und zurzeit bestehen keine Zweifel an meinem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Leider habe ich im Laufe meiner Ausbildung gemerkt, dass mir der Verkauf garnicht liegt.
Die Beschreibung des Tätigkeitsfeldes meines Arbeitgebers vor Beginn der Ausbildung hat nichtmal im
Ansatz dargestellt wie es dort wirklich zugeht..
Dennoch habe ich auch viele Stärken kennengelernt.
Beispielsweise Verwaltungstechnische Aufgaben. Meine Stärken liegen somit eher im Back Office Bereich.

Ich habe mich deshalb nach Möglichkeiten für die Zeit nach meiner Ausbildung umgeschaut.
Besonders ist mir dabei der sogenannte ,,nicht technische Dienst" der Bundeswehr, welcher zudem zivil ist, aufgefallen.

Dabei gibt es sowohl den gehobenen als auch den mittleren nicht technischen Dienst.

Ich interessiere mich hauptsächlich für den Direkteinstieg im mittleren Dienst, da mir zum aktuellen Zeitpunkt das Studium, welches im gehobenen Dienst inbegriffen ist, weniger zusagt.
Das liegt nicht daran das ich kein Interesse habe, sondern eher daran, dass ich denke die erhöhten Anforderungen nicht erfüllen zu können. Ich kann mir vorstellen, dass das Auswahlverfahren sehr streng ist.
Deshalb denke ich das der mittlere Dienst durchaus realistisch für mich ist.

Die Bewerbungsfrist für den Einstieg im Frühjahr 2017 ist natürlich leider abgelaufen...
Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Karriereberater der Bundeswehr, welcher im Telefon schon sagte das meine Qualifikationen (Abitur und Berufsausbildung) eindeutig für den gehobenen Dienst sprechen.

Ich würde auch eine Verwaltungsaufgabe in der Feldwebellaufbahn sehr interessant finden!

Ich beende im Febr. 2017 meine Ausbildung.
Frühester Eintritt des mittleren und gehobenen Dienstes ist nun leider erst Herbst 2017.
Demnach wäre ich einige Monate aufgeschmissen vorallem unter dem Gesichtspunkt das ich nicht einmal weiss ob ich die Stelle im
Herbst 2017 dann auch bekomme.

Wäre es sinnvoll diese Zeit mit dem freiwilligen Wehrdienst zu überbrücken?
Habe ich dann auch bei Absage der Stelle zum nichttechnischen mittleren/gehobenen Dienst die Chance nach dem freiwilligen Wehrdienst in die Unteroffiziers- oder Feldwebellaufbahn zu gehen?

Ich bin für eure Meinungen offen und bedanke mich vorerst schonmal bei euch!

Bundeswehr, Karriere, Beamte, Anwärter, Feldwebel, Unteroffizier
Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

Haus, bauen, Hausbau, Terrasse, Amt, Baurecht, Beamte

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