Hallo! Mir ist klar, dass es einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden gibt.
Ich habe am 30.Mai. meine Kündigung zu Ende Juni bekommen. Habe am nächsten Tag sofort beim AA angerufen und Bescheid gegeben. Die Dame meinte, ich müsste jetzt nur noch online den Antrag auf ALG ausfüllen, auf eine Einladung warten (und natürlich hingehen) und am 1.Juli persönlich mit Ausweis beim AA aufkreuzen und mich arbeitslos melden. Habe extra nochmal nachgefragt, ob es sonst noch was gäbe, was ich tun müsste um mich arbeitssuchend zu melden. Sie sagte nein, das hätte ich mit dem Anruf erledigt.
Die Online-Zugangsdaten und einen Termin (Mitte Juli) habe ich erhalten.
Nun wollte ich den Antrag ausfüllen und musste feststellen, dass man erst arbeitssuchend gemeldet ist, wenn man persönlich da war. Stimmt das? Ich verstehe dieses Beamtenblabla langsam nicht mehr.
Heißt das jetzt, ich muss morgen sofort persönlich hin und einmal sagen "Hallo ich bin arbeitssuchend, auch wenn ich es ihnen schon am Telefon gesagt habe!"? Danach am 1. Juli hin: "Hallo, ich bin ab heute arbeitslos." Und dann nochmal hin zum Termin mit meinem Sachbearbeiter?