Meine Schwester ist Lehrerin und Beamtin in Probe in BaWü. Sie muss am Oberschenkel operiert werden, das ist nicht absolut akut aber medizinisch notwendig. Sie fällt dabei Ca 2 Wochen aus. Sie hat das ganze frühzeitig dem Schulleiter gemeldet. Dieser sagte allerdings, dass sie verpflichtet wäre den Termin in die Ferien zu verlegen um Unterrichtsausfälle zu minimieren. Die nächsten Ferien sind die Weihnachtsferien und sie würde dann über Weihnachten im Krankenhaus liegen. Auf diesen Hinweis hin sagte der Rektor nur, dass es dann so wäre und er ihr per Dienstanweisung eine OP außerhalb der Ferien verbietet sonst würde Meldung an das zuständige Dezernat erfolgen. Sie ist jetzt unsicher weil sie noch bis Sommer Probezeit hat, die OP aber bis März gemacht werden muss. Es ist eine Knorpeloperarion. Es ist nicht lebensbedrohlich aber schmerzhaft beim laufen. Sie muss Schmerzmittel täglich nehmen. Dies hat sie auch dem Rektor gesagt, der meinte nur dass das dann eben so ist, sie solle die Schmerzen aushalten und sich nicht so anstellen
Darf der Rektor das? Bei Angestellten ist sowas ja nicht möglich (außer bei medizinisch nicht notwendigen OPs). Sie sieht nicht ein, sowas im Urlaub und schon gar nicht über Weihnachten zu machen.