Keine Carport Genehmigung in HH

Mein zuständiges Berizksamt (Fachamt Bauprüfung), hat mir keine Genehmigung für das Errichten eines ein PKW Carports erteilt. Daraufhin habe ich bereits Widerspruch eingelegt und nun eine erneute Antwort (in diesem Fall vom Rechtsamt) erhalten. Leider wird meinen Ausführungen nicht gefolgt und verschiedenen Begründungen für die Entscheidung angeführt.

Das Amt nimmt Bezug auf §9 HBauO; (1) Versiegelung des Bodens, (2) Gärtnerische Gestaltung des Vorgartens, (3) Schaffung eines Präzedenzfalls.

(1) Das Carport wird gebaut über dem genehmigten Pkw Stellplatz, natürlich mit leichten Überhängen (genehmigter Stellplatz 2,30 x 5 m; tatsächliche Stellplatz 3,60 x 5 m; Carportplan 4 x 6,10m) (2) Es befinden sich zwei massive alte Eichen zwischen der Straße und dem Vorgarten (städtischer Grund), die neben Ästen, Eicheln auch massiv Klebesubstanzen absondern, das Carport soll also als Schutz dienen. Da der Vorgarten sehr klein ist, gibt es keine Alternativen zur Aufstellung und Verlegung des Parkplatzes. (3) Es ist richtig das in der näheren Umgebung kein Carport aufgestellt ist, allerdings interessiert mich das recht wenig für mein Vorgehen und meine spezielle Situation.

Ich möchte weiterhin versuchen eine Carport-Aufstellung genehmigt zu bekommen, weiß aber nicht mehr weiter. Auch das Carport Anbieter ist mit seinem Latein am Ende. Gibt es jemand der einen ähnlichen Fall kennt, oder andere Ideen parat hat?

Hamburg, Hausbau, Amt, Baugenehmigung, Carport
Was ist innerorts für Baugenehmigung?

Hallo, bei uns hat sich gerade ein Problem ergeben mit einer neuen Bugenehmigung. Wir haben vor ein paar Jahren das Nachbargrundstück gekauft. Damals war da eine Baugenehmigung drauf vorhanden. Kurz nach dem Kauf wurde auch der Wasseranschluss für den ganzen Ort neu gemacht und wir mussten viel Geld für Erschließung bezahlen. Sowohl für unser altes Grundstück mit Haus als natürlich auch für das neue. Das neue Grundstück wurde von der Gemeinde auch voll als Baugrundstück abgerechnet. Das hat natürlich eine Stange Geld gekostet.

Nun hatte meine Mann eine Frage und der Mann vom Landratsamt meinte, dass das sowieso hinfällig wäre, weil wir sowieso keine Baugenehmigung für unser Vorhaben bekommen weil wir außerorts sind!

Jetzt frage ich mich, was ist eigentlich die Definition für innerorts? Unser Dorf hat mehrere Häuser, eine Kirche, zwei Hotels... In der Ortseinfahrt steht ein gelbes Ortsschild und in der Ortsausfahrt ein gelbes Ortsschild, dass das ende der Ortschaft markiert. Unser Grundstück liegt mitten im Ort. Es hieß vom Landratsamt, dass der gesamte Ort als außerorts zählt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das kein Ort ist. Übrigens hat so gut wie jedes Haus hier somit illegale Bauten. Innerorts darf man nämlich bis 75m³ bei uns Genehmigungsfrei bauen. Jeder hat hier Gartenhäuser und Garagen ohne Genehmigung. Jeder dachte, das ist in Ordnung so, weil wir ja innerorts sind.

Wir waren wegen einem kleinen Anbau auch damals bei der Gemeinde. Die haben uns gesagt, wir brauch keine Genehmigung weil es kleiner als 75³ wäre. Wir haben auch als Dorfgemeinschaft einen Funkmasten für Internet selbst errichtet, weil uns kein Unternehmen anschließen wollte. Da hat uns die Gemeinde / der Bürgermeister auch unterstützt. Den hätten wir ja so dann auch nicht bauen dürfen, wenn es außerorts ist. Wir haben uns aber eigentlich über alles informiert. Wir haben überall nachgefragt ob wir das so dürfen.

Wenn das jetzt wirklich alles ausserorts ist, müssten wir um unseren Internetanschluss fürchten und jeder müsste hier teils nagelneue Bauten abreißen, weil illegal gebaut.

Gibt es irgendwo eine Definition, was innerorts ist? Weil unsere Gemeinde hat alle Anfragen immer so behandelt als wäre es innerorts. Das Landratsamt sagt aber es ist außerorts.

Baugenehmigung, Baurecht

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