Hallo, ich wohne in einer Kleinstadt und besitze ein Haus auf dessen Grundstück ich einen Weg zwischen zwei Häusern nutzen muß, der dem Nachbarn gehört. Dieser Weg ist etwa 2,90 Meter breit und somit zwischen zwei Hauswänden. Nun baut der Nachbar, der ebenfalls ein Wegerecht hat, über diesem Weg einen Balkon mit etwa 2,30 Meter Tiefe und überragt damit quasi das Grundstück des Nachbarn und verringert so in der Höhe von etwa 12 Metern den Abstand zwischen den beiden Gebäuden auf weniger als 1 Meter. Ist so ein Balkon zulässig?