Ich besitze ein Haus in einer kleinen Siedlung, zu dem auch ein größerer Parkplatz gehört. Am Parkplatz habe ich wie 19 andere Hausbesitzer einen ideellen Anteil, auf dem meine Garage steht. Auf allen anderen Anteilen stehen ebenfalls die Garagen der Anteilseigner. Zusätzlich gibt es drei unbebaute Besucherparkplätze. Diese drei Besucherparkplätze sind in der Baugenehmigung ausdrücklich mit dem Hinweis "haben für Besucher frei zu bleiben" genannt.

Nun gibt es einen Nachbarn, der seinen Oldtimer in der Garage stehen hat und mit seinen beiden Alltagsautos grundsätzlich zwei Besucherparkplätze belegt. Auf ein Gespräch zu seinem Verhalten läßt er sich nicht ein und macht ungerührt weiter.

Was kann ich als einer der 20 Anteilseigner gegen diesen Miteigentümer machen, damit er die Parkplätze nicht weiter zweckentfremdet?