Hallo,

wir haben ein Einzelfreistehendes Haus in einem Neubaugebiet gebaut. Nun wollen wir ein Einzelgarage mit 3 Meter Breite an der Grenze zu einer Fläche für Parkenplätzen bauen. Das Bauamt hat kein Problem dafür, aber das Stadtplanungsamt hat bei der Vorgesräche das Vorhaben abgelehnt. Der Grund: Ich muss 30 cm Hecken zu den Parkenplatz einpflanzen. Das Problem ist: Mein Haus hat genau 3m zu der Grenze, so dürfte ich nur 2,7m Garage nehmen. Garage auf der anderen Seite (zu Nachbarhaus) des Hauses zu bauen ist wegen Fenster nicht möglich.

In der Gestaltungsfibel und im Bebauungsplan finde ich keine solche Einschränkung. In der Fibel sind sogar ausdrücklich beschrieben, daß ein Garage nur auf dieser Seite (zu Parkenplätzen) möglich ist.

Hat das Stadtplanungsamt den Recht solche Einschränkung festlegen? wie ist meine Chance wenn ich Widerspruch nehme?

Vielen Dank im Voraus.

Jun