Wir möchten hinter dem Haus meiner Schwiegereltern ein EFH bauen; sowohl die Gemeinde als auch das LRA verweigern die Zustimmung. Eine Bebauung wäre nur nach §34 BauGB innerhalb der Bebauungslinie möglich. Hierfür reicht aber der Platz nicht aus (abzgl. der Abstände zur Grundstücksgrenze auf der einen Seite und dem Haus der Schwiegereltern auf der anderen bleiben nur ca. 3 m Platz). Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung des Bebauungsplanes kann nicht gestellt werden, da es keinen (!) Bebauungsplan gibt Lt. Auskunft des Bauates und des Landratsamtes wäre ein Anbau machbar, hier ist der Platz allerdings auch sehr beschränkt. Gibt es eine Möglichkeit, eine Baugenehmigung doch zu erhalten?