Mit 16 Ausziehen [Stress mit Eltern]

Hallo liebe Community. «[[wer Probleme mit der Länge des Textes hat, TSCHÜSS]]» Ich habe zurzeit üblen Stress mit meinen Eltern wie noch nie zuvor. Ich halte es nicht mehr aus. Mein Vater meckert schon über Kleinigkeiten wie wenn ich morgens nicht "Guten Morgen" oder abends nicht "Guten Abend" sage. Und wie es eben in südländischen Familien ist, müssen sich die Jüngeren alles bieten lassen. Und genau das finde ich total s******e und "protestiere" halt auf meine Art und Weise. Abgesehen davon, kommen meine Eltern nicht damit klar, dass ich unabhängig leben möchte - dass eine Nationalität eben nur Papierkram ist und ich mit sowas wie Kultur oder so nichts zu tun haben möchte. Achja, und die meisten südländischen (oft türkische) User dürften ja wissen, dass der Vater aggressiv, wütend vorgeht um seine Meinung durchzusetzen. Ich bin 16 und mir wird immernoch mit Schläge gedroht. Und wie es die Sitten und Gebräuche meiner abgef***ten Nation wollen, dürfen Jüngere niemals Ältere schlagen. Aber das ist mir mittlerweile egal. Ich würde sofort zurückhauen, wenn mein Vater mich angreifen würde. Aber leider bin ich einer von denen, die sofort ein schlechtes Gewissen bekommen, was familiäre Konflikte oder Konflikte unter Freunden betrifft.

Deshalb möchte ich allen einen Gefallen tun und ausziehen. Damit ich in Ruhe meinen Weg und meine Familie in Ruhe ihren Weg gehen kann. Ich bin mir bereits im Klaren, dass ich für den Auszug die Erlaubnis meiner Eltern brauche. Aber mal ehrlich, glaubt irgendeiner, dass meine Eltern mich aus dem Haus lassen?... Kaum zu glauben!

Es geht hier doch immerhin um den Familienfrieden und das Kindeswohl. Bei einer Familientherapie waren wir schon. Es hat nur kurzfristig etwas bewirkt. Zu einer weiteren Therapeutin würde ich nicht gehen.

Da muss doch etwas machbar sein, oder nicht?

Danke im Voraus an alle, die sich die Zeit nehmen mir weiterzuhelfen. Das weiss ich zu schätzen!

MfG

Auszug, Familienstreit, minderjährig
Haftpflichtschaden nach Auszug - wer Entscheidet über Reparaturfirma?

Hallo liebe Gemeinde,

folgendes Problem:

Mieter M ist Ende Juli aus der Mietwohnung ausgezogen. Einige Tage zuvor entstand durch einen herunterfallenden Spiegelschrank im Bad ein Fliesenschaden (betroffen sind 5 Fliesen). M hat dies seiner Haftpflicht gemeldet, die bereit wäre diesen Schaden zu übernehmen, jedoch einen Kostenvoranschlag benötigt. 3 Wochen nach dem Auszug hat es Vermieter V endlich geschafft diesen zu besorgen (Hintergrund: der Fliesenleger ist ein Bekannter von V der dieses Bad damals schon "schwarz" gefliest hatte und leider im Urlaub war), jedoch hält M diesen für Wucher (Betrag 820 EUR). M teilt dies seiner Versicherung mit und bittet um einen Einsatz eines Fachkundigen, da er sehr daran zweifelt, dass es sich bei der Summer wirklich nur um die Regulierung seines tatsächlich verursachten Schadens geht. Nun 2 Tage nach dem Erhalt des Angebots macht V bei M telefonisch Druck, dass in 2 Wochen ein neuer Mieter da ist und bis dahin der Schaden behoben sein muss und er den Schaden über den vollen Betrag von 820 EUR von der noch hinterlegten Kaution von 800 EUR (was ein Zufall) beheben lassen wird. M stimmt diesen nicht zu, da er den Schaden erst von der Versicherung bzw. einen zweiten unabhängigen Unternehmen abnehmen lassen will. Eine Fristsetzung zur Behebung des Schadens vonseiten von V existiert nicht.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss M das wirklich dulden, oder hat er die Möglichkeit eine Fristsetzung zur Schadensregulierung zu verlangen um einen eigens ausgesuchten Betrieb mit der Reparatur zu beauftragen? Wie oben erwähnt ist der Auszug jetzt 3 Wochen her, aber es gab niemals eine Fristsetzung zur Schadensregulierung vonseiten von V bzw. hat V mit der Zusendung eines Angebots "getrödelt"

Mietrecht, Kaution, Auszug, Schaden
Vermieter verlangt streichen bei Auszug (Raucherwohnung)

Hallo zusammen

folgende Situation: Wir wohnen seit 3 jahren in einer mietwohnung. haben jetzt gekündigt, da wir aus beruflichen Gründen in eine andere stadt ziehen müssen. In unserem mietvertrag ist zu schönheitsreparaturen folgendes vermerkt:

  1. der mieter stellt den vermieter von allen ansprüchen zur durchführung von schönheitsreparaturen frei.

  2. der mieter verpflichtet sich während der dauer der mietzeit die schönheitsreparaturen ( tapezieren und anstreichen der wände und decken, streichen der heizkörper einschließlich heizungsrohre, der innentüren samt rahmen, der einbauschränke ...) auf eigene kosten in fachhandwerklicher ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.

  3. diese verpflichtung gilt im allgemeinen in folgenden zeitabständen:

a) innentüren samt rahmen, einbauschränke sowie fenster und außentüren von innen

5 jahre

b) tapezieren und anstreichen der wände und decken

5 jahre

....

die vorstehenden fristen kommen je nach zustand der mietsache in anwendung.

Nun meine Frage:

Als wir eingzogen sind war nicht gestrichen. Uns hatte es nicht gestört und wir haben es dabei belassen, Die vermieter sagten uns damals dass es ja ncht gestrichen ist ,wir also bei auszug auch nicht streichen müssten.

Da wir weder balkon noch terrasse in der wohnung haben haben wir im wohnzimmer unserer wohnung geraucht. ds war den vermietern bekannt.

so nun haben wir gestern gekündigt und die vermieter sagen zu uns wir müssen streichen, da wir ja in der wohnung gerauht haben.

nun also die frage: Müssen wir tatsächlich die wohnung streichen? Sind uns ziemlich unsicher was das betrifft, da unsere vermieter immer auf den eigenen vorteil auswaren und uns auch dementsprechend behandelt haben. (zb. unerlaubtes betreten der kellerräume etc.)

danke im voraus

streichen, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug
Heimlich Ausziehen? Hilfe..

Haallo, liebe Fragenleute...

Heute eine eher schwierige/persöhnliche Frage...

Ich möchte sehr sehr gerne ausziehen aufgrund von familären Problem. Ich streite mich unheimlich oft mit meinen Eltern, bzw sie finden eher immer einen Grund um auf mich 'loszugehen'. Die Sache ist die, das ich in ein paar Wochen schon meine Matura (in Deutschland ist das so was wie das Abi) habe. Nun werfen mir meine Eltern die ganze Zeit vor ich täte rein gar nichts, da sie mich am Abend (Und ich möchte betonen NUR am Abend, den Rest des Tages wagen sie keinen Fuß in mein Zimmer) mich 'erwischen' wie ich mit meinem Freund was mache (zocken, Film kucken, mein Freund wohnt leider in Deutschland - Fernbeziehung). Heute kam meine Mutter sogar ins Zimmer und beschimpfte mich ich sei eine einzige Enttäuschung für sie. Auslöser war oben genanntes und das ich bis 9 geschlafen hatte....Mir wird ja selbst um punkt 12 das Internet weggenommen, lediglich das ich nicht mehr mit meinem Freund reden kann..

Nun, eigentlich ist nun meine Frage ob ich heimlich ausziehen darf? Ich bin im März 18 geworden, theoretisch wäre es mir also erlaubt nicht wahr? Ein paar Freunde meinten bereits sie würden mich aufnehmen wenn ich ausziehe, nun habe ich aber Angst das meine Eltern mich irgendwie bei sich behalten wollen unter allen Umständen. Sprich das wenn ich auch offen sage ich möchte ausziehen, sie alles anstellen würden um das zu verhindern, wenns sein muss auch nach Deutschland raußzufahren und meinen Freund zu verprügeln, da er in ihren AUgen immer Schuld hat.

Habt ihr eine Idee was ich machen kann..? Ich bin wirklich am Ende und es wird mit jedem Tag schlimmer..Bitte, beachtet, dass ich aus Österreich und nicht aus Deutschland komme...Möglicherweise sind ein paar Gesetze in Deutschland vl ja anders, was dieses Thema betrifft..

Danke für die Hilfe, schon im Vorraus,

                                  Melaara
Familie, Familienrecht, Auszug
Schönheitsreparaturen vor dem Auszug

Hallo an alle,

ich ziehe bald aus meiner derzeitigen Mietwohnung und bin mir wegen der Schönheitsreperaturen unsicher und zerbreche mir den Kopf darüber.

Im Mietvertrag steht: "Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenfalls auch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw. Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leistn, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie des Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohe. Diese Schönheitsreperaturen sind vorzunehmen,wenn die Mietsache bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig ist...."

und später kommt noch ein Paragraph zur Rückgabe der Mietsache: "Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben. Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreperaturen nach Paragraph xy dieses Vertrages selbst vollstndig und fachgerecht auszuführen, o hat auch dies spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen..."

Soooo,bei mir siehts jetzt so aus, dass ich dieses "bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig" nicht gänzlich verstehe! Was soll damit explizit gemeint sein? Verdreckte, löchrige Wände und Ähnliches? Ich hatte bei mir eine Wand beim Einzug farbig gestrichen, die dann jetzt wieder weiß gestrichen und nun ist mir aufgefallen, dass sich der Weißton vom Rest etwas unterscheidet. Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen, dass ich den kompletten Raum streichen muss, nur weil sich die Weißtöne um eine Nuance unterscheiden! Zudem habe ich Dübel entfernt und die Löcher zugeklebt, deren Farbe sich auch etwas von der Wandfarbe abhebt. Ich würde es allerdings nicht einsehen, wegen sowas alles zu streichen! Ich bitte euch um euren Rat, wie das nach neuer Gesetzgebung mit den "Schönheitsreperaturen" gehandhabt wird!

Viele Grüße!

Mietrecht, Schönheitsreparaturen, renovieren, Mietvertrag, Auszug

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