Kann der Vermieter 4 Monate nach Auszug Schimmelschaden hinter der Einbauküche geltend machen?

Hallo, ich bin vor 4 Monaten umgezogen, die Wohnung wurde vor Auszug neu gestrichen, auch die Küche, allerdings ohne Ausbau der Einbauschränke. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und die Kaution übergeben. Die Wohnung stand anschließend 4 Monate leer. Der neue Mieter hat jetzt hinter einem Einbauschrank an einer Aussenwand Schimmel entdeckt und dies reklamiert. Der Vermieter verlangt nun von mir Schadensersatz oder daß ich von einem Fachbetrieb den Schimmel entfernen lasse, da der Schaden eindeutig von mir verursacht worden wäre. Laut Aussage von Nachbarn wäre in der Küche nie gelüftet worden. Aus der Küche führt kein Dunstabzug nach aussen, deshalb wurde von mir nach dem Kochen immer Stoßgelüftet. Da ich allerdings teilweise arbeitsbedingt wochenlang die Wohnung nicht genützt habe, entstand wohl der Eindruck, daß ich nie lüfte. Wenn ich nicht zuhause bin kann ich schließlich auch kein Fenster öffnen.

Ich kann auch nicht sagen, ob der Schimmel bei meinem Einzug schon da war, da ich nie hinter die Einbauschränke geschaut habe, beim Wohnungsauszug hat der Vermieter dies auch unterlassen. Da es sich hier um eine Aussenwand handelt und das Haus nicht isoliert ist kann es meiner Meinung nach nicht am fehlenden Lüften liegen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich für den Schaden hatrend gemacht werden?

Mietrecht, Auszug, Forderung, Wohnungsübergabe
Was muss ich renovieren beim auszug wenn unverursachte Schäden vorhanden sind?

Hallo an alle... Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und meinem Vermieter folgendes berichtet. Ich habe in der Küche Risse in der Decke und in der Wand. Im Wohnzimmer habe ich ebenfalls Risse in der Wand und in der Decke. Ausserdem ist im Wohnzimmer eine Fensterfront welche total zügig ist und am linken Ende der Fensterfront, unten der Putz, welcher feucht und teils schwarz ist, rausgebröselt, so das ein Loch von 5 x 8 x 3,5 (h x b x t) dort enstanden ist. Im Schlafzimmer sind an gleich zwei Stellen in der Decke Risse und an der Wnd ebenfalls. Die Risse an den Wänden sind von 1 m - 3 m Länge und bei den Rissen an den Decken bröselt die Farbe ab. Die Risse sind über einem Zeitraum von 2 -3 Jahren entstanden. Mein Vermieter wohnte vor mir in dieser Wohnung und muss die gleichen Risse auch schon gehabt haben, da ich bei genauer betrachtung feststellen konnte das alle Risse schon vorher einmal verputzt wurden und dann überstrichen wurden, wovon er mir jedoch beim Einzug nichts erzählte. Nun meine Fragen.... Muss ich jetzt die Risse an Wand und Decke verputzen und dann streichen. Falls nicht, muss ich dann die drei Wände eines Raums streichen welche keine Risse haben und die Wand mit dem Riss so belassen. Oder brauche ich die Räume und Decken nicht streichen in denen sich Risse befinden? Muss ich das Loch an der Fensterfront verputzen? Danke im voraus an alle

Mietrecht, renovieren, Auszug

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