Darf der Arbeitgeber in der elektronischen Zeiterfassung die Pausen abziehen?

Ich arbeite Teilzeit, 5 Tage die Woche jeweils 6 Stunden täglich. Seit Anfang des Jahres wurde ein Zeiterfassungssystem angeschafft. Sobald ich 6 Stunden überschreite, wird mir eine halbe Stunde Pause abgezogen. Also stehe ich jeden Tag vor dem Gerät und muss auf die Minute genau abwarten dass ich meinen Chip dranhalten kann. Bin ich eine Minute zu spät, wird abgezogen. Bin ich eine Minute zu früh habe ich kaum eine reele Chance mein Minus auszugleichen, laut Dienstanweisung dürfen keine Minusminuten/Stunden mit in den neuen Monat genommen werden. Das bedeutet für mich: habe ich mich bei 5:59 h ausgeloggt habe ich 0:01 Minus, welches ich nur ausgleichen kann, indem ich 6:31 Std. in der Firma bleibe, abzgl. 30 Min Pause, bleibt eine Plusminute. Nun habe ich den Chef mal angesprochen ob es denn sein muss, dass genau nach 6 std regeros gekürzt wird oder man nicht mal eine Karenzzeit von z.b. 10-15 Minuten geben kann... aber es führt kein Weg dran vorbei. Nun ist mir aber aufgefallen dass andere Mitarbeiter die Vollzeit arbeiten ihre Pause z.b. erst nach 7 h Arbeitszeit machen... wäre es da auch nicht fair wenn ihnen ab der ersten Minute nach der 6.Stunde gekürzt wird? Müssen sie nicht auch die Pause ab 6h machen? Ich finde das irgendwie nicht fair!

Nun folgt der nächste Streitpunkt. Ein Betriebsausflug. Dieser beginnt 8 Uhr und endet 17 Uhr. Alle bekommen 8h gutgeschrieben. Ich nur 6 Stunden. Stimmt das so? Ich habe mich schon versucht durch das Internet zu forsten, aber man findet unterschiedliche Antworten. Ich würde mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie ich meinem Arbeitgeber gegenüber argumentieren kann, dass ich mich benachteiligt fühle. Auf 7 oder 8h hochsetzen ist keine Option für ihn. Alle anderen können sich Gleittage erarbeiten, für mich ist es undenkbar.... :/

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, teilzeitbeschäftigung
Darf der Arbeitgeber pauschal Arbeitszeit abziehen?

Liebe Community,

seitdem ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin, und das bin ich seit einigen Jahren, ärgert mich eine Sache immens: Überstunden gelten erst ab mind. 30 Minuten Mehrarbeit, alles darunter zieht der Arbeitgeber automatisch ab und wertet es als Zeit für "umziehen oder Kaffee holen". Übrigens nicht fürs rauchen! Das ist nur während der offiziellen Frühstücks- und Mittagspause erlaubt. Konrekt: Stempelt ein Kollege um 6:31 Uhr ein und um 16:29 Uhr aus bekommt er dafür keinerlei Minuten gutgeschrieben. Ich frage mich seit langer Zeit, ob das rechtens ist und würde meinen AG damit gerne im nächsten Personalgespräch konfrontieren. Leider ist das ein sehr sensibles Thema bei uns. Im Übrigen ist keine bestimmte Arbeitsbekleidung vorgeschrieben, demnach ist es prinzipiell ja auch in Ordnung, dass der AG das Umziehen nicht bezahlen will. Aber eine halbe Stunde morgens UND abends dafür abzuziehen? Wäre es nicht sinnvoller, dem AN vorzuschreiben, dass erst in Arbeitsbekleidung gestempelt werden darf. Dass Überstunden ohnehin vom Chef angeordnet sein müssen, weiß ich.

Ich werde nun anhand meiner Buchungen rückwirkend mal ausrechnen, wie viele Minuten und Stunden ich dem AG bereits "geschenkt" habe und das im Gespräch anbringen. Gerne würde ich, bestenfalls juristisch wasserdicht, von euch hören, wie die Sachlage aussieht.

Vielen Dank!

Arbeitsrecht, Arbeitszeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitszeit