Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Abmahnung wegen Arbeitszeit trotz nicht vorhander Zeitschaltuhr?

Hallo zusammen, meine Kollegin, 55 und Schwerbehindert, hat nun eine zweite Abmahnung innerhalb von 8 Wochen erhalten, da sie Ihre Minusstunden von 9 Stunden, richtig, 9 an der Zahl, nicht wieder abgearbeitet hat. Sie ist schwerbehindert und hat momentan einen kranken Vater im Krankenhaus. Dazu kommt der weite Fahrtweg pro Strecke mit mind. 45 Minuten, im Moment immer wieder Staus, sie selbst hat gerade viele Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von 2 Knie Ops und die Minusstunden darf sie lt. Personalcheffin nicht ausgleichen, trotz vorhandenen Urlaubstagen. Eine Zeitschaltuhr gibt es nicht, ihre Arbeitszeiten wurden von wem auch immer notiert, in all unseren Arbeitsverträgen steht nur... 40 Stundenwoche und die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Dazu wurde ihr nun nahe gelegt, ab kommenden Montag von 40 auf 30 Stunden wöchentlich zu gehen, da sie ihre Stunden nicht mehr schafft. Sie schlug erst mal 35 Stunden vor, denn 10 Stunden weniger sind schon eine große Geldeinbuße. Das wurde nicht akzeptiert. Ihre jetzigen 9 Minusstunden werden beim nächsten Gehalt abgezogen. Sie tut mir so leid und ich finde das Verhalten der Personalcheffin so ungerecht. Darf sie überhaupt gekündigt werden? Sind die Abmahnungen rechtens? Ihr Vorgesetzter lobte bei dem Termin sogar ihre fachlichen Kompetenzen und dass er eigentlich zufrieden mit ihr ist. Unglaublich. Ich würde meiner Kollegin gerne zur Seite stehen. Was kann ich ihr empfehlen? Welche Tipps? Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kündigungsschutz
Arbeitszeitberechnung für Feiertage?

Hey vielleicht kann mir hier ja jemand mal einen Rat geben? Folgendes: Ich arbeite seit 19 Jahren in der Ambulanten Kinder und Jugendhilfe bei einem freien Träger, habe ein Festgehalt (kein Tarif,aber angeblich in Anlehnung), habe laut Vertrag eine 32 Std Woche, muss dem Verein 5 Werktage zur Verfügung stehen, die Überstunden werden in Freizeit abgegolten. Da ich ein Festgehalt habe, habe ich meine Abrechnungen nie großartig kontrolliert, außer Überstunden/ Minusstunden, Erstattungen für Aktivitäten mit den betreuten Kindern die wir vorstrecken müssen. Bei Abgabe der Quittungen erhält man diesen Betrag im darauf folgenden Monat zurück. Durch Zufall ist mir bei der letzten Abrechnung aufgefallen, dass an 2 Tagen Einsatzzeiten nur zur Hälfte berechnet wurden. Insgesamt fehlten mir 9 Stunden d.h. ich hatte nun 9 Minusstunden. Ich habe die Verantwortliche drauf hingewiesen und es wurde ohne eine weitere Erklärung korrigiert. Nun bin ich hingegangen und habe mir die Arbeit gemacht die Abrechnungen von 2017 einfach mal alle zu kontrollieren und finde in fast jeder Abrechnung Abweichungen. Im Juni hatten wir zum Beispiel 2 Feiertage und ich hatte 1 Woche Urlaub, bei den Urlaubstagen steht in der Spalte anzurechnende Ist-Stunden 6,4 Stunden was ja auch korrekt ist.Die Feiertage Pfingstmontag und Fronleichnam hatte ich ebenfalls mit 6,4 Std aufgeschrieben, da es gesetzliche Feiertage sind. Bei meiner Überprüfung sah ich dann, dass diese beiden Tage komplett fehlen.

Jetzt zu meinen Fragen: Wie werden Feiertage Stunden/ Zeit mäßig eigentlich berechnet? Ist es korrekt, das diese Tage auf meiner Abrechnung einfach fehlen? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Korrektur, obwohl ich das jetzt erst festgestellt habe? Bei Urlaubstagen werden mir ja auch 6,4 Std. gut geschrieben. Hätte ich keine Überstunden zu diesem Zeitpunkt gehabt, wäre ich automatisch ins Minus gerutscht, das kann doch nicht richtig sein, oder doch?

In 2 Wochen habe ich einen Gesprächstermin um das zu klären und ich hoffe nun trotz des langen Textes, das hier ein paar pfiffige Leute bei sind die mir ein paar Tipps geben können, damit ich gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen kann!!!

Recht, Arbeitszeit, Feiertag

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