Meine Freundin arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst. Vertraglich ist eine monatliche Arbeitszeit von 120 Stunden bei einem Festgehalt vereinbart. Bereits im ersten Beschäftigungsmonat betrug die tatsächlich geleistete Arbeitszeit 22 Stunden mehr.

Zum Ende diesen Monats hat meine Freundin den Vertrag fristgerecht gekündigt.

Bis morgen wird sie im September 99 Arbeitsstunden geleistet haben. Mit den nicht vergüteten Überstunden aus August ist sie damit bereits über den 120 vereinbarten Stunden.

Ihre Chefin bestreitet aber die geleisteten Stunden und beruft sich auf die Stundenvorgaben auf Basis der von ihr erstellten Tourenpläne.

Wir meinen das aber Arbeitszeit die tatsächlich benötigte Zeit von Abfahrt vom Büro des Pflegedienstes zum ersten Patienten bis Ankunft am Büro nach Pflege des letzten Patienten ist und diese zu berechnen und zu vergüten ist.

Darf die Chefin die angerechnete Arbeitszeit auf Basis von theoretischen Vorgaben kürzen?