Sperre bei ALG1 wegen EINER Nichtbewerbung?

Hallo.

Leider bin ich seit Anfang Januar arbeitslos und bekomme ALG1. Heute habe ich einen Brief bekommen, dass meine Sachbearbeiterin mir das Geld sperren will weil ich mich bei EINEM aus vielen Vermittlungsvorschlägen nicht beworben hab und ich mich jetzt dazu äußern soll warum ich mich nicht beworben hab.

Um ehrlich zu sein ist genau dieser Vermittlungsvorschlag wohl total untergegangen, da ich von denen wöchentlich mit Vorschlägen quasi bombardiert werde (ca. 90 Prozent davon sind welche wo ich mich bereits letztes Jahr drauf beworben habe, Vorstellungsgespräche hatte & auch Absagen bekommen). Ich habe allerdings auch Eigenbemühungen also selbstständig nach Stellen geschaut und mich beworben.

Ich hatte damals bei einem Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin sogar gesagt, dass ich gar nicht mehr in dem Beruf arbeiten möchte und trotzdem werden mir NUR Stellen in dem Beruf vorgeschlagen und teilweise habe ich nicht mal die richtige Fortbildung für diese Positionen...

Zusätzlich weiß sie auch, dass für mich nur befristete Stellen bis Oktober in Frage kommen wegen Beginn eines Studiums und in besagtem Stellenvorschlag passen die Arbeitszeiten nicht mit meinem Besuch des Abendgymnasiums zusammen (die wissen das ich dieses Besuche und deshalb an zwei Tagen in der Woche Max. bis 16 Uhr arbeiten kann):

Es geht halt wirklich nur um den einen Stellenvorschlag vom 10. März bei dem ich mich nicht beworben habe. Dürfen die mir wirklich nur wegen einer EINZIGEN nicht Bewerbung das Geld sperren?

ich weiß auch gar nicht was ich auf diesem Bogen jetzt ausfüllen soll. Wie gesagt der ist total untergegangen bei den vielen die sie mir schicken.

Bekomme ich jetzt eine Sperre?

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Bildungsgutschein statt einen AVGS Gutschein?

Hallo liebe Leser,
ich bin aufgrund der Corona Pandemie leider beruflich arbeitslos geworden. (Ich war im Feb erst den Betrieb gewechselt), plötzlich folgte für alle die Kurzarbeit & der jenige mit der Probezeit musste halt dran glauben.

Leider geht mein Agentur für Arbeit Berater nicht wirklich auf mein Anliegen ein.
Ich würde mich gerne beruflich weiterbilden damit ich auf dem Arbeitsmarkt höhere Chancen habe & nicht wieder arbeitslos werde.

Ich hatte vor 4 Jahren meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel abgeschlossen, danach durch Glück eine Sachbearbeiter Stelle im Büro ergattert & dies auch jetzt die letzten Jahre getätigt.

Ich wollte mich dementsprechend halt gerne im Büro ,,weiterentwickeln'', als Buchhalter um so, einen festen und geordneten Platz für mich zu finden.

Ich hatte dementsprechend meinen Berater kontaktiert, der wiederum hat mir jetzt einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) geschickt.
Ich soll das in Teilzeit absolvieren für insgesamt 12 Stunden.
Die Maßnahmeninhalt: Vervollständigen der Daten und des Bewerberprofils, Nutzung der Jobbörse und Unterweisung zur Nutzung des e-Services der BA.

Oder ist das praktisch die ,,Vorstufe'', einen Bildungsgutschein zu erhalten?
Ich hatte leider noch nie solche Berührungspunkte & bin komplett unwissend auf diesem Gebiet.

Ich danke für die Hilfe & hoffe das alle weiterhin gesund bleiben.
LG

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