Hallo,ich hatte mich neben meinem Hauptjob im Nebenerwerb Selbständig gemacht. Als mein Business dann ganz gut anlief und ich betriebsbedingt gekündigt wurde, habe ich mich arbeitslos gemeldet und dann gleich die Chance genutzt, mich komplett selbständig zu machen. Mir wurde dann ebenfalls sofort der Gründungszuschuss sowie der Zuschuss für die Krankenversicherung für den vollen Zeitraum (15 Monate) gewährt. Ich habe damals ebenfalls die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen um mich abzusichern. Sowiet alles gut hoffe ich! ;-)Nun lief mein Geschäft in den letzten Monaten nicht mehr so gut und ich muss mich wahrscheinlich vorerst arbeitslos melden. Möchte aber dann gern mit dem gleichen Business weitermachen.Nun meine Frage:1.) Wenn ich mich arbeitslos melde, kann ich dann den Gründungszuschuss auch für das gleiche Business erneut beantragen? Zur Info:Ich habe Nachweise darüber, dass ich in die Arbeitslosenversicherung nun bereits 20 Monate eingezahlt habe.Die letzte Förderung der ARGE (mtl. 300,-€ Zuschuss) endetet im Oktober 2016Arbeitslosengeld hatte ich damals nur für zwei Monate erhalten und dann halt die Förderung, somit sollte mein Restanspruch der ARGE I (hatte etwas von 4 Jahren gelesen) auch noch nicht verfallen sein.Freue mich über Erfahrungen oder Tipps von euch!