Arbeitslosengeld bewilligt, einen Tag später Versagungsbescheid?

Guten Abend, Also der Fall ist,.. ich wurde Anfang November von meinem Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt, habe mich dann direkt beim Arbeitsamt ab dem 1.12. Arbeitssuchend gemeldet...ich sollte von meinen letzten beiden Arbeitsstellen eine Bescheinigung einreichen. Hab ich gemacht allerdings falsch.. ich habe darunter verstanden das ich bescheinigen soll das ich dort gearbeitet habe, hab also Vertrag und Kündigung hin geschickt... habe dann eine Aufforderung bekommen diese Papiere (Arbeitsbescheinigungen) einzureichen und war etwas verwundert... als ich meine Unterlagen durch geschaut habe ist mir das Formular in die Hände gefallen welches diese Arbeitsbescheinigung ist... ich habe das dann an die Arbeitgeber geschickt, konnte es aber nicht zum vereinbarten Termin einreichen weil ich eins noch nicht zurück hatte, ich habe angerufen, hab die Situation erklärt und es wurde so notiert und es hieß das der Termin einfach verschoben wird und es keine Probleme geben sollte...Mitte Februar habe ich die Zusage für eine Arbeitsstelle gehabt, hab das weiter gegeben und dann kam ca 1-2 Wochen später auch schon mein Bewilligubgsbescheid. Der kam am 3.3., also gestern, das ich Arbeitslosengeld nachgezahlt bekomme von dann bis dann, der Bescheid wurde am 1.3. erstellt, heute kam dann ein Versagungsbescheid vom 28.2., dass weil ich die nötigen Unterlagen nicht eingereicht habe ich kein Geld bekomme... aber wenn ich die Unterlagen nicht eingereicht hätte könnten die das doch gar nicht ausrechnen was ich bekomme, oder lieg ich da falsch?! Kann ich mit dem Geld rechnen oder nicht? Kennt sich da jmd aus oder hatte den Fall schonmal? Die können mir das doch nicht am 1.3. bewilligen, wenn am 28.2. ein versagungsbescheid erstellt wurde... Vorallem wurde mir ja am Telefon gesagt das es keinerlei Probleme geben sollte Kann jmd helfen? Lg

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Bewilligungsbescheid
Sperre ALG I wegen Nichtverfügbarkeit nach Umzug?

Hallo! Mir ist Arbeitslosengeld 1 gestrichen worden wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit. Diese Mitteilung erhielt ich von der Agentur für Arbeit (kurz AfA) ca. einen Monat nachdem ich meine neue Anschrift nach dorthin angegeben habe. Allerdings war es so, dass ich für einen Monat bei meinem Sohn gelebt habe. Diese Anschrift habe ich umgehend der AfA bekannt gegeben. Am 1. des nächsten Monats sollte ich in meine neue Wohnung einziehen können. Dort gab es aber unvorhergesehene Renovierungsarbeiten, so dass ich zwar schon die Meldebestätigung vom Vermieter hatte, aber noch ein paar Tage wegen der Arbeiten bei meinem Sohn und Schwiegertochter geblieben bin. Als es dann zum Auszug kam, habe ich vier Tage später der AfA meine neue Anschrift mitgeteilt. In dieser Zeit kam auch Post von der Agentur für Arbeit mit Bewerbungsvorschlägen. Zu diesen Vorschlägen hatte ich mich auch beworben und auch Antworten bekommen. Es gab also keine Postretoure an die AfA. Dennoch habe ich eine Zahlsperre für 4 Tage bekommen mit der Begründung „Nichtverfügbarkeit“. Nähere Angaben, was damit gemeint ist, habe ich mit einem Einschreiben angefordert. Eine Antwort dazu gab es erst ca. 5 Wochen später. Für den Widerspruch hat man 4 Wochen Zeit. Das heißt, man könnte Widerspruch einlegen, weiß aber noch nicht genau, worum es geht. Dadurch dass eine neue Tätigkeit gegen Ende des Monats aufgenommen wurde, habe ich noch das gesamt ALG für einen Monat erhalten, so dass von der AfA Geld zurückgefordert werden musste. Selbstverständlich habe ich den Betrag für die 4 Tage zurückbehalten und nur den Betrag, welcher tatsächlich zurückgezahlt werden musste, auch zurücküberwiesen. Aufforderungen zur Rückzahlung erhielt ich ständig. Meine Briefe nach dort mit Kopien der in der fraglichen Zeit erhaltenen Post, Antworten zu meinen Bewerbungen und auch Mails wurden nicht beantwortet. Wer hat ähnliche Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht und wie ist es ausgelaufen? Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung und für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Arbeitslosengeld, Sperre
Verlängert sich Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 durch eingeschobene Krankheitsphasen mit Krankengeld?

Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragestellung: Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und bin leider längerfristig arbeitsunfähig erkrankt. Jetzt läuft die 6-Wochenfrist ab, in welcher mir das Arbeitsamt das ALG 1 während der Krankenphase weitergezahlt hat. Jetzt, bei fortschreitender Krankheitsdauer, folgt das Krankengeld. In einigen Monaten würde, ohne fortdauernde Krankheitsphase, das ALG 1 auslaufen und ich müsste ALG 2 / Hartz 4 beantragen. Das wäre eine erhebliche zusätzliche nervliche Belastung zu meiner eh schon schwierigen Krankensituation. Meine Frage nun: Verschiebt sich das Bezugsende, also die Anspruchszeit von ALG 1 evtl. durch die Krankengeldbezugszeit nach hinten ? D.h. wenn ich z.B. 2 Monate Krankengeld anstelle ALG 1 beziehe, dass dann das Ende von ALG 1 und damit der Hartz 4 Antrag erst 2 Monate später fällig wären ? Oder läuft der Anspruchszeitraum von ALG 1 auch während des Krankengeldbezugs weiter und damit unabhänig vom Krankengeldbezug ab ? Das heisst das Ende der Bezugsdauer ALG 1 würde dann unabhängig vom Krankeitsfall unwideruflich feststehen. Kann mir das jemand schlüssig beantworten ? Wie gesagt, es geht mir hier nicht um die Frage, ob ich jetzt aktuell vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld lebe, wie hoch das ist usw.; mir gehts rein darum, ob während des Krankengeldbezugs die ALG1-Anspruchszeit sozusagen "ausgesetzt" ist und nach Krankengeldbezug wieder "einsetzt"; das Krankengeld also faktisch wie ein "verlängertes" ALG 1 wirkt oder nicht. In den vielen Webseiten zum Thema Arbeitslosengeld und Krankengeld stehen zwar alle möglichen guten Ausführungen und Ratschläge, aber auf meine konkrete Frage fand ich nirgendwo eine wirklich schlüssige Antwort.

Arbeitslosengeld, Krankengeld

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