Was kann ich machen um ein Jahr zu überbrücken?

Hallo Leute! Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin gemacht und bin leider in einem Modul durchgefallen. Dieses muss ich jetzt das nächste Jahr ein bis zwei Mal die Woche in der Schule wiederholen um nächstes Jahr die Prüfung erneut abzulegen. Die Einrichtung bei der ich eigentlich mein Anerkennungsjahr machen wollte, hat sich heute gemeldet um mir eine Alternative anzubieten. Ich könnte das nächste Jahr als FSJler in der Einrichtung arbeiten und bestenfalls 380€ und schlimmstenfalls rund 150€ Taschengeld erhalten. An sich wäre das alles kein Problem aber die Situation sieht etwas anders aus. Ich heirate diese Woche und mein Mann und ich haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft und wohnen seit März hier. Bei diesem "Gehalt" von ca. 300€ (wenn ich denn diese Summe erhalte) kommen wir definitiv nicht über die Runden. Die letzten 2 Jahre habe ich Bafög in Höhe von 504€ bezogen und damit haben wir schon hart an der Grenze gelebt, aber es wäre bzw. Ist machbar. Zumal kommt dazu das die Einrichtung in der ich arbeiten könnte nicht mein Wunschplatz ist. Ich verstehe mich nicht gut mit der Leiterin geschweige denn mit den Mitarbeitern. Mir blieb aber nichts anderes übrig da die Einrichtung in meinem Dorf ist und ich keinen Führerschein habe. Also flexibel in der Hinsicht bin ich leider auch nicht.

Nun wollte ich fragen was ich denn anderes machen könnte? Eigentlich wäre es der Erfahrung halber besser in meinem Beruf zu arbeiten. Viele Möglichkeiten hier im Dorf zu Jobben gibt es leider auch nicht. Ich habe schon überlegt ALG 2 zu beantragen, aber geht das in meinem Fall überhaupt? Kann ich auch von zuhause aus Arbeiten? Als Sozialassistentin kann die Einrichtung mich leider nicht einstellen.

Vielen Dank für eure Antworten! Liebe Grüße :)

Arbeit, Job, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Erzieher, Freiwilliges Soziales Jahr
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitslosengeld 1 Job ablehnen?

Hallo miteinander!

Ich habe vor einigen Wochen Arbeitslosengeld 1 beantragt, da mein befristetes Verhältnis nächsten Mittwoch ausläuft.Ich bin 20 Jahre alt und möchte studieren.

Mein Arbeitsverhältnis läuft wie bereits erwähnt am 28.06 aus, allerdings habe ich bereits (dank Resturlaub) am 22.06 meinen Letzten in der Firma.Da ich mich frühzeitig beim Arbeitsamt melden muss habe ich dies getan und bereits heute kam ein Jobangebot.Da ich allerdings nur 3Monate Arbeitslos sein werde (zur Not bin ich in 6 verschiedenen Zulassungsfreien Studiengängen eingeschrieben) ging ich davon aus, dass mir keine Jobangebote gestellt werden.

Ein Freund sagte mir, dass ich ein Jobangebot innerhalb der ersten 3 Monate ablehnen kann, wenn der Verdienst unter meinem eigentlichen Arbeitslosengeld liegen würde - ist das korrekt?

Da ich vorher mit 15€ die Stunde gut verdient habe und das über 2 Jahre würde ich annehmen, dass mein Arbeitslosengeld über dem Gehalt was ich bei der Leiharbeitsfirma bekommen würde, stehen müsste.Ich kann meine Wohnung nie im Leben nur durch Vollzeit mit Mindestlohn finanzieren.

Muss ich mich da vorstellen?Hat jemand andere Ideen?Gibt es Möglichkeiten?

Ich bedanke mich im Vorraus =)!

  • F. A.

tldr;Noch im Arbeitsverhältnis, trotzdem das erste Jobangebot. Nur 3 Monate arbeitslos. Jobangebot gibt weniger Geld als Arbeitslosengeld 1. Kann ich ablehnen? Andere Möglichkeiten?

Arbeitslosengeld, Ausbildung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Jobangebot, Ausbildung und Studium
ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

Guten Tag,

zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.

Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.

Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.

Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.

Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.

So nun zu meinem Anliegen:

Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.

Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.

Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.

Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.

Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Rechte, Gesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitslosengeld