Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

mir wurden ohne Bescheid oder sonstige Mitteilung die Zahlungen der Arbeitsagentur eingestellt (ALG I). Ich habe davon erst erfahren, als am Ende des letzten Monats (August 2017) erstmals kein Geld eingegangen ist, nachdem die 3 Monate zuvor das Geld immer pünktlich auf dem Konto war. Auf telefonische Anfrage (am 1. Sept.) wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich einer Beschäftigung nachgehe, dies aber nicht gemeldet habe und aus diesem Grund die Zahlungen eingestellt wurden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Mein Fall würde nun der Leistungsabteilung zur Prüfung vorliegen und man würde sich innerhalb von 48h melden. Am gleichen Tag war ich noch einmal persönlich beim Arbeitsamt und habe gefragt woran genau es liegt und wann ich mit dem Geld rechnen könnte, da ich Miete etc. zu begleichen habe. Die Dame vom Amt hat dann im System nachgeguckt und mir mitgeteilt, dass die Arbeitsbescheinigung (was ich die vergangenen 24 Monate verdient habe und in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war) meines ehemaligen Arbeitgebers nicht vorliegen würde und deshalb die Zahlungen eingestellt wurden. Da ich noch einen guten Draht zu meinem Ex-Arbeitgeber habe, habe ich dort in der Personalabteilung angerufen und die haben dann alle Unterlagen noch einmal an die AfA gefaxt. Jetzt warte ich seit Tagen auf den Rückruf der Leistungsabteilung, die 48h sind schon lange vorbei, Geld für Miete etc. musste ich mir leihen und auch mehrere Nachfragen bekomme ich keinen Rückruf und nichts. Ich habe mittlerweile mit bestimmt 5 verschiedenen Damen der AfA gesprochen die mir alle versichert haben, es würde sich jemand melden. Meine Daten (Telefon, Email etc.) habe ich zur Sicherheit auch noch einmal vor Ort abgeglichen.

Meine Frage an euch: Darf die AfA Zahlungen ohne Bescheid einfach einstellen und was kann ich als einfacher Bürger machen um mein Geld zu bekommen? Ich stehe aktuell mit gut 2.500 € bei Familie und Freunden in der Kreide und bekomme kein Geld. Mit der Leistungsabteilung kann man nie direkt verbunden werden und seit Tagen warte ich auf eine Nachricht/Anruf. Was kann ich unternehmen? Muss ich zum Anwalt und rechtliche Schritte einleiten?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, bescheid, Sozialgesetzbuch
Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

Vorausgesetzt man hat einen Leistungsanspruch für ALG1 von 12 Monaten basierend auf einer vorherigen Beschäftigung von über 7 Jahren erreicht und diesen bereits während der Arbeitslosigkeit zeitweise in Anspruch genommen, aber nicht vollkommen ausgeschöpft. Soweit ich weiß bleibt der Grundanspruch für 4 Jahre bestehen sofern der Leistungsanspruch noch nicht vollständig aufgebraucht wurde und auch dass die bewilligte Leistungshöhe sich nicht verringern darf sofern zwischenzeitliche Beschäftigungen geringer vergütet wurden, als die der ursprünglichen Berechnungsgrundlage.

Ist das soweit erstmal korrekt?

Sofern man nun trotz ursprünglichem Leistungsanspruch in den letzten 2 Jahren aber trotzdem auch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man doch nun eigentlich die Anwartschaftszeit erfüllt und einen Leistungsanspruch von 6 Monaten erarbeitet. 

Wird dieser "neu" erworbene Leistungsanspruch dann zu den noch nicht vollständig in Anspruch genommenen Monaten dazu addiert?  

Macht es einen Unterschied ob die 12 Monate aus nur einer Beschäftigung oder aus mehreren mit Unterbrechung bestehen. Und dass man in diesen Unterbrechungen ALG1 bezogen hat?

Um es mit Zahlen beispielhaft zu erklären.

7 Jahre durchgehend beschäftigt und 12 Monate Leistungsanspruch auf ALG1 bewilligt bekommen

Davon innerhalb von 2 Jahren nach 1. Arbeitslosigkeit insgesamt 8 Monate ALG1 bezogen und somit noch einen Restanspruch von 4 Monaten offen.

In diesen 2 Jahren aber auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, welche in Summe über 12 Monate ergeben und zwischenzeitlich durch ALG1 Bezug unterbrochen waren.

Wird bei erneuter Arbeitslosigkeit nun lediglich der Restanspruch von 4 Monaten berücksichtigt oder werden hierzu nun auch die 6 Monate aus dem neuen Anspruch hinzugezogen? Oder verfallen die 4 Monate Restanspruch und es werden lediglich die neu erworbenen 6 Monate bewilligt?

Arbeitslosengeld, Recht, ALG I, Arbeitslosigkeit, leistungsanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium

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