Hausbesuch vom Arbeitsamt abgelehnt - Leistungssperre?

Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, dass das Arbeitsamt mir einen Mitarbeiter geschickt hat, der prüfen sollte, ob ich allein oder mit jemandem zusammen wohne. Ich habe diesen abgelehnt, weil ich zum einen nicht wusste, ob das so rechtens ist und ich mich erstmal informieren wollte und zum anderen habe ich große Bandscheibenprobleme, weshalb mein Haushalt zum Erliegen gekommen ist und ich nichtmal meiner Mutter die Tür geöffnet hätte. Ich habe den Mitarbeiter darum gebeten, dass er bitte später oder gern auch am nächsten Tag ab 7 Uhr wieder vor der Tür stehen darf, denn zu verbergen habe ich nichts. Mein Partner wohnt im selben Haus aber nicht in meiner Wohnung. Der Mitarbeitrer sagte mir, er kommt entweder jetzt in meine Wohnung oder gar nicht und er würde dem Amt mitteilen, dass ich mich geweigert hätte zu kooperieren - was ja eine dreiste Lüge war. Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte mir, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein und sie dann nun nochmal mit der Chefetage besprechen würde aber so wie die Lage jetzt wäre, würde ich nächsten Monat keine Leistungen mehr bekommen. Nun habe ich auch das Gefühl, dass sie sich schön Zeit lassen wird, bis sie das "besprochen" hat, damit ich keine Zeit habe, noch rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen und habe Angst, dass ich nun ab nächsten Monat mich und mein Kind nicht mehr versorgen kann. Ich habe ihr bereits per E-Mail geschrieben, dass sie den Mitarbeiter gern nochmal vorbeischicken kann, aber von ihr bekomme ich keine Antwort und ans Telefon geht auch keiner mehr. Was mache ich da nun...?

Arbeitslosengeld, Rechte, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Mietschulden,Antrag wurde abgelehnt?

Guten Tag,

ich Schäme mich zu Tiefst für dieses Thema. Wir wohnen mit unseren Kindern in einem Einfamilienhaus zur Miete. Mein Partner hat Letztes Jahr im Oktober seine Arbeit verloren,und daraufhin hatte er auch noch 2 Op´s gehabt,so das er Krankengeld bekommt ! Ich bin zur Zeit in Erziehungsurlaub,und fange im August meine Zweite Ausbildung zur Krankenpflegerin an ! So wir leben von Kindergeld, Erziehungsgeld und sein Krankengeld. Mein Partner fängt aber ab Mittwoch wieder an,zu Arbeiten . Yeah ! So jetzt zu meinem Problem, unser Vermieter hat uns nun die Kündigung angedroht,da ein Mietrückstand von 400 Euro entstanden ist . Unser Haus ist fürs Arbeitsamt zu Teuer, Kaltmiete 590 Euro. Wir haben immer einen eigen Anteil von 209 Euro gehabt und auch immer Überwiesen. ABER für Dezember 2016 wurde weniger vom Amt überwiesen,was haben wir wohl Überlesen haben (Haben Teilweise 2 Neue Berechnungen im Monat bekommen), wo man nicht mehr durchgestiegen ist ! Für Dezember ´16 sind 30,92 Euro offen und für Januar 2017 362 Euro. Wir haben ein Darlehns Antrag gestellt,aber wurde abgelehnt, da unser Haus zu Teuer ist. Was kann man nun machen ? Wir können kein Monat mehr Abwarten, bis mein Partner sein ersten Gehalt bekommt ! Kredit kann und möchte ich nicht aufnehmen,gibt es noch andere Wege?Bitte Helft mir,ich war noch nie in solch einer Situation und hab keine Ahnung vom Arbeitsamt :( Bin am Boden Zerstört,und möchte meinen Kindern nicht das zu hause nehmen .

Miete, Arbeitslosengeld, Darlehen
Jobcenter verlangt vom volljähriges Kind Vaterschaftsanerkennung Kopie erlaubt?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe vor aus der Bedarfsgemeinschaft zu verlassen, weil Jobcenter echt übel ist. Die wollen prüfen ob jemals Unterhalt Anspruch gab obwohl Kind schon unter 25 ist aber volljährig ist.

Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.

Im schreiben: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.

erforderlichen Unterlagen: Kopie der Vaterschaftsanerkennung

Im ganz letzten Teil: Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versag werden. Dies bedeutet, dass sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.

Habe dieses Jobcenter allgemein nachgefragt, wieso so gemacht wird. Die haben mir zum Glück beantwortet, obwohl keine Kundennummer abgab. Also nur als reine info. Dieses Jobcenter ist richtig übel.

Jobcenter Antwort: Es ist festzustellen, dass eine Vaterschaftsanerkennung von volljährigen Kindern gefordert werden darf, auch wenn diese nicht in einer Ausbildung sind. In der Zeit zwischen Beendigung der Schulbildung und Aufnahme einer Erstausbildung befindet sich das volljährige Kind in einer sogenannten Orientierungsphase. Während dieser Orientierungsphase besteht bereits ein Unterhaltsanspruch gem. § 1610 Abs. 2 SGB II. Um diesen Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, sind die Daten der Eltern notwendig und somit die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde.

Was soll ich zurück schreiben, damit alle Bezieher, was davon haben. Wenn ihr mir helfen wollt und per anonym. Können wir gern gegen dieses Jobcenter belehren. Habe die email usw.. alles hier bzw auf der hompepage steht das.

Arbeitslosengeld, Unterhalt, Eltern, Hartz IV

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