Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
ALG 1 vertragswidriges Verhalten?

Hallo,

es geht um das Arbeitslosengeld 1.

Ich war vom 08.01.-12.01.18 bei einer Leihfirma beschäftigt.

Ich konnte die Arbeit nicht aufnehmen, da ich krank geworden bin, somit hab ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt und die AU am 09.01.per Fax zugesendet sowie postialisch das Orginal.

Heißt ich habe gar nicht die Arbeit aufgenommen und bin seit dem ersten Arbeitstag krankgeschrieben, der Arbeitgeber mit dem ich per Mail kommuniziert hatte, hatte mich am 11.01.18 gekündigt. ( Gründe wurden nicht genannt) ich wurde sozusagen tyrannisiert vom Arbeitgeber, ob ich am 15.01 die Arbeit wieder aufnehmen kann und das schon am ersten Tag des Krankentages. Da ich aber so von dem Virus zerstört war hab ich tagsüber geschlafen und konnte somit den Arbeitgeber nicht antworten.

Zitat per Sms vom Arbeitgeber:

Sie sollten zukünftig Ihr Verhalten Gegenüber Ihren Mitmenschen überdenken.Lesen Sie sich dafür einfach all Ihre eigenen Email's/SMS aus der nahen Vergangenheit durch.Ihre Außenwirkung ist leider letztendlich nicht mit der unsrigen arbeitsvertraglich nicht passend.Vor allem in Bezug auf unsere sehr sensiblen Kunden.

jetzt habe ich vom Arbeitsamt erfahren das sie den Bescheid nicht bewilligen können, sie schicken mir ein Schreiben zu das ich ausfüllen soll warum der Arbeitgeber angekreuzt hatte zwecks dem Vertragswidrigen verhalten. Ich muss es also schildern.

Meine Angst ist das ich eine Sperre erhalte.

Ich war krankgeschrieben und hatte am 09.01. dem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich ihm am 11.01-12.01 Bescheid gebe ob ich am Montag arbeiten kann und am Donnerstag Abend hatte mich der Arbeitgeber gekündigt per Mail und postalisch.

Ich werde am Montag den Arbeitgeber anrufen und ihn bitten das Vertragswidrige verhalten zu ändern, ansonsten muss ich zum anwalt denn ich denke mit dem Schreiben was ich vom Arbeitsamt erhalte werde ich alleine nicht durchkommen, weil die werden es dann prüfen und meistens scheitert dann der Arbeitnehmer daran.

Das Arbeitsamt hat mir noch die Nummer von dem Recht für soziales gegeben bzw Arbeitsrecht aus Berlin.

was kann ich sonst noch tun?

Mein ein Problem ist das ich den Arbeitsvertrag nicht mehr habe und somit nicht sehen kann, was wirklich kleingedruckt drinsteht. Also fällt der Anwalt erstmal weg.

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Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, Leiharbeit
Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

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