GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Was passiert wenn man Änderung beim Kindergeldbezug nicht mitteilt?

Ich stehe gerade vor einem ziemlich üblen Problem. Meine Tochter (20) hat die Ausbildung im Januar abgebrochen bzw. wurde gekündigt. Unternommen hat sie nichts, weil sie davon ausging sie könnte sowieso schnell woanders ihre Ausbildung fertig machen. Also hat sie sich auch zuerst (3-4 Wochen) nicht arbeitslos gemeldet. Da sie aber nichts fand und sich auch nicht bemühte (sie hat psychische Probleme) hab ich sie gedrängt sich arbeitslos zu melden. Durch die Arbeitslosmeldung ging ich davon aus, dass auch der Kindergeldbezug weiter in Ordnung sei. Diese Info holte ich mir aus dem Internet. Sprich ich habe der Familienkasse diesbezüglich keine Änderungsmitteilung gemacht. Ehrlich gesagt, bin ich davon ausgegangen, dass das über Arbeitsamt intern vermittelt würde oder so. Nun kam ein Schreiben, dass der Bezug im Juli endet, sprich wussten die doch nichts von der Arbeitslosmeldung. Da sie hoffentlich im September ihre Ausbildung wieder in einem neuen Betrieb aufnimmt, weiß ich jetzt nicht, was auf mich zukommt, wenn ich bzw. auch wie ich der Kindergeldkasse das mitteile, ohne das da eine Strafe auf uns zu kommt? Rechtlich muss man ja jede Änderung mitteilen, andererseits stand ihr das Geld ja so und so zu. Kann mir jemand sagen wie ich mich da jetzt am besten verhalte, bzw. was auf mich zukommt? Danke schon mal für jede Antwort.

Arbeitslosengeld, Kindergeld, Ausbildungsabbruch

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