Habe ich überhaupt noch Chance auf dem Arbeits markt oder SELBSTMORD

Hallo

Ich bin ziehmlich verzweifelt,traurig,wütend,ausgebrant. Ich bin gelernter Maler und Lackierer ohne Berufserfahrung und ohne Führerschein. Die letzten drei monate von meiner 2jährigen Arbeitslosigkeit habe ich über 300 Euro bewerbungen geschrieben fast 200 st. dann bekamm ich Vorstellungs gespäche. Aber diese dämliche fragerei von Arbeitgebern wie zb. Warum möchte ich Arbeiten? häää ja normal ich will ein paar brötchen auf dem tisch haben ausser die letzten 2jahren nur Nudeln. (dämliche frage). Dann habe ich mich als helfer beworben und bekamm 4,82Euro die std. angeboten bekommen ..... will der mich verarschen ? Ich bin Persönlich zu den Arbeitgebern und bekamm zur antwort sie sind kein Gelernter Maler Lackierer ohne Führerschein ja aber wie soll ich denn was aufbauen sprich Führerschein machen wenn ich noch nicht einmal die Chace bekomen auf probe zu arbeiten in meinem traum job es zählt doch die Arbeitsleistung zb. Sauberesarbeiten- Wirtschaftlichenarbeiten- mitdenken selbständigkeit, all dies kann ich abrufen und zeigen besonders Teamwork. Aber mir gibt man keine chance, was soll ich nur denn noch tun. ´Was soll ich nur denn noch tun ausser darüber nach zudenken mich vom Hochhaus zu stürzen. Ich habe mittlerweile die schlechtesten vorraussetzungen um einen job zu bekomm.

Ich denke ernsthaft über einen SELBSTMORD NACH ES IST ECHT KEIN SCHERZ MEHR.

Arbeitsplatz, arbeitslos
Bis zu 15.000 Euro: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto?

(Bild: Symbolbild © istockphoto/EyeEm Mobile GmbH/KA-Insider)

Guten Tag liebe GF-Community.

Das klingt unglaublich, ist aber tatsächlich wahr:
Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf ein eigenes Auto. Unter ganz bestimmten Bedingungen darf der Wert sogar bis zu 15.000 Euro betragen.

Bis zu einem Wert von 15.000 Euro dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Auto besitzen und haben sogar einen Anspruch darauf. Doch dafür muss man bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Ämter prüfen die individuellen Gegebenheiten und entscheiden, ob dies angemessen ist oder nicht.

Auto ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags

Viele Menschen, die arbeiten gehen, müssen dafür einen weiten Weg zurücklegen. Selten liegt der Arbeitsplatz in Fußnähe vom eigenen Wohnort oder ist einfach mit dem Fahrrad zu erreichen. Deshalb haben viele Arbeitnehmer ein Auto oder nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel. Doch nicht nur für das Arbeitsleben ist ein eigenes Fahrzeug von enormer Bedeutung. Man kann so auch einfacher am kulturellen und sozialen Leben teilhaben. Unter dem Gesichtspunkt mag sich so manch einer fragen, wie es dann als Bürgergeld-Empfänger aussieht. Darf man ein eigenes Fahrzeug besitzen oder muss man es verkaufen, wenn es einen bestimmten Wert überschreitet? Schließlich kann auch ein Pkw ein Vermögen darstellen und müsste damit vor Antragstellung eigentlich verbraucht werden.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Da die Lebensverhältnisse derjenigen, die Bürgergeld beantragen, extrem unterschiedlich sind, lassen sich Pauschalbeträge kaum nennen. Die Jobcenter bewerten jede Lage individuell. So ist beispielsweise entscheidend, wie groß die Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers ist. Wichtig ist außerdem, ob bereits ein Fahrzeug in der Bedarfsgemeinschaft existiert und ob und wie viele Personen arbeiten gehen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Auto, dessen Verkaufswert nicht mehr als 15.000 Euro einbringt, nicht verkauft werden muss und man es auch als Bürgergeld-Empfänger behalten darf.

Und auch wer ein teureres Fahrzeug besitzt, muss es nicht automatisch verkaufen. Ist die Bedarfsgemeinschaft beispielsweise eine Familie und kann sie ausreichend begründen, weshalb ein Auto unbedingt notwendig ist, muss das Auto nicht verkauft werden. Da jeder Fall individuell ist, sollte man sich ans Jobcenter wenden, um zuverlässige Auskünfte zu erhalten.

| Artikel:

Bis 15.000 Euro: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto

| Frage:

Sollten Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf ein Auto/Fahrzeug haben?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben. 46%
| Nein. Bürgergeld-Empfänger sollten kein Anspruch haben. 35%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 19%
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