Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto?
(Bild: Symbolbild © istockphoto/EyeEm Mobile GmbH/KA-Insider)
Guten Tag liebe GF-Community.
Das klingt unglaublich, ist aber tatsächlich wahr:
Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf ein eigenes Auto. Unter ganz bestimmten Bedingungen darf der Wert sogar bis zu 15.000 Euro betragen.
Bis zu einem Wert von 15.000 Euro dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Auto besitzen und haben sogar einen Anspruch darauf. Doch dafür muss man bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Ämter prüfen die individuellen Gegebenheiten und entscheiden, ob dies angemessen ist oder nicht.
Auto ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags
Viele Menschen, die arbeiten gehen, müssen dafür einen weiten Weg zurücklegen. Selten liegt der Arbeitsplatz in Fußnähe vom eigenen Wohnort oder ist einfach mit dem Fahrrad zu erreichen. Deshalb haben viele Arbeitnehmer ein Auto oder nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel. Doch nicht nur für das Arbeitsleben ist ein eigenes Fahrzeug von enormer Bedeutung. Man kann so auch einfacher am kulturellen und sozialen Leben teilhaben. Unter dem Gesichtspunkt mag sich so manch einer fragen, wie es dann als Bürgergeld-Empfänger aussieht. Darf man ein eigenes Fahrzeug besitzen oder muss man es verkaufen, wenn es einen bestimmten Wert überschreitet? Schließlich kann auch ein Pkw ein Vermögen darstellen und müsste damit vor Antragstellung eigentlich verbraucht werden.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Da die Lebensverhältnisse derjenigen, die Bürgergeld beantragen, extrem unterschiedlich sind, lassen sich Pauschalbeträge kaum nennen. Die Jobcenter bewerten jede Lage individuell. So ist beispielsweise entscheidend, wie groß die Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers ist. Wichtig ist außerdem, ob bereits ein Fahrzeug in der Bedarfsgemeinschaft existiert und ob und wie viele Personen arbeiten gehen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Auto, dessen Verkaufswert nicht mehr als 15.000 Euro einbringt, nicht verkauft werden muss und man es auch als Bürgergeld-Empfänger behalten darf.
Und auch wer ein teureres Fahrzeug besitzt, muss es nicht automatisch verkaufen. Ist die Bedarfsgemeinschaft beispielsweise eine Familie und kann sie ausreichend begründen, weshalb ein Auto unbedingt notwendig ist, muss das Auto nicht verkauft werden. Da jeder Fall individuell ist, sollte man sich ans Jobcenter wenden, um zuverlässige Auskünfte zu erhalten.
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Bis 15.000 Euro: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto
| Frage:
Sollten Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf ein Auto/Fahrzeug haben?Mit freundlichen Grüßen
Robin | TechBrain.
24 Stimmen
11 Antworten
Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto?
Diese Aussage ist Blödsinn.
Richtig ist, dass ein Bürgergeldempfänger unter bestimmten Bedingungen seinen PKW nicht als Vermögen anrechnen lassen muss.
Und das ist gut so.
Alex
Na und, wo ist da die Neuigkeit? Der Besitz eines Autos unter einem gewissen Wert war schon immer erlaubt und zwar seit es Sozialleistungen gibt. Egal ob Bürgergeld, Sozialhilfe, früher Hartz oder noch früher Arbeitslosenhilfe. Das ist weder etwas Neues, noch etwas Sensationelles oder gar Empörendes.
"Anspruch" ist aber falsch ausgedrückt. Denn den Kaufpreis aufbringen und den Unterhalt bezahlen müssen die natürlich selber.
Ich habe als erstes gedacht, dass sie ein Auto gestellt bekommen und in diesem Sinne Anspruch drauf haben.
Aber klar, jeder sollte Anspruch auf ein Auto haben und vorallem wenn Bürgeldempfänger, vorher schon eins besaßen wäre es falsch, ihnen das weg zu nehmen.
Jeder sollte Anspruch auf ein Auto haben, vor allem in Zeiten in denen man arbeitsnah nicht mehr so einfach einen finanzierbaren Wohnraum findet - vor allem nicht für Bürgergeldempfänger, Geringverdiener, Azubis und Studis.
Meiner Meinung nach Entweder das oder auf ne Wohnung in nähe gut bis sehr gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr.