Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto?

| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben. 46%
| Nein. Bürgergeld-Empfänger sollten kein Anspruch haben. 33%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 21%

24 Stimmen

11 Antworten

Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto?

Diese Aussage ist Blödsinn.

Richtig ist, dass ein Bürgergeldempfänger unter bestimmten Bedingungen seinen PKW nicht als Vermögen anrechnen lassen muss.

Und das ist gut so.

Alex

| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben.

Na und, wo ist da die Neuigkeit? Der Besitz eines Autos unter einem gewissen Wert war schon immer erlaubt und zwar seit es Sozialleistungen gibt. Egal ob Bürgergeld, Sozialhilfe, früher Hartz oder noch früher Arbeitslosenhilfe. Das ist weder etwas Neues, noch etwas Sensationelles oder gar Empörendes.

"Anspruch" ist aber falsch ausgedrückt. Denn den Kaufpreis aufbringen und den Unterhalt bezahlen müssen die natürlich selber.

| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben.

Ich habe als erstes gedacht, dass sie ein Auto gestellt bekommen und in diesem Sinne Anspruch drauf haben.

Aber klar, jeder sollte Anspruch auf ein Auto haben und vorallem wenn Bürgeldempfänger, vorher schon eins besaßen wäre es falsch, ihnen das weg zu nehmen.

| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben.

Jeder sollte Anspruch auf ein Auto haben, vor allem in Zeiten in denen man arbeitsnah nicht mehr so einfach einen finanzierbaren Wohnraum findet - vor allem nicht für Bürgergeldempfänger, Geringverdiener, Azubis und Studis.

| Ja. Bürgergeld-Empfänger sollten Anspruch haben.

Meiner Meinung nach Entweder das oder auf ne Wohnung in nähe gut bis sehr gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr.