Bürgergeld Bezieher Wohngemeinschaft aber teilen das Bett schlimm?
Hallo,
meine Mitbewohnerin bekommt bekommt mehrmals Besuch vom Jobcenter da wir beide Arbeitssuchend sind. Wir haben eine 2 Zimmer Wohnung und haben nur ein Zimmer angerichtet deshalb schläft sie bei mir im Bett. Falls das Jobcenter die Wohnung sieht könnte was passieren weil die dann denkt wir sind zusammen oder haben eine Bedarfsgemeinschaft ? Weiß da jemand mehr ? Es lohnt sich nicht noch ein Bett zu holen da wir nächsten Monat umziehen.
Danke im Voraus.
4 Antworten
Eine Wohngemeinschaft (WG) zeichnet sich dadurch aus, dass die Kriterien der Bedarfsgemeinschaft nicht zutreffen. Konkret bedeutet das: Jede Person hat ein eigenes Schlafzimmer, übernimmt ihren eigenen Anteil der Wohnkosten (Miete und Nebenkosten) und hat keine finanzielle oder sonstige Verantwortung für die jeweils andere Person.
Ja, klar, mit einer "Nur-Mitbewohnerin" im selben Bett schlafen, weil sich die Anschaffung eines zweiten Betts nicht lohnt, und dann gemeinsam die "Nur-WG" in eine andere Wohnung verlagern ;). Das kauft euch absolut niemand ab, auch Mitarbeitende in Jobcentern sind doch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen :D.
Ich würde angesichts Deiner Beschreibung auch denken, daß Ihr ein Paar seid.
Trennung zwischen Tisch und Bett.. ich glaube kaum, dass euch jemand glaubt, wenn ihr das Bett teilt