Bürgergeld Bezieher Wohngemeinschaft aber teilen das Bett schlimm?

4 Antworten

Eine Wohngemeinschaft (WG) zeichnet sich dadurch aus, dass die Kriterien der Bedarfsgemeinschaft nicht zutreffen. Konkret bedeutet das: Jede Person hat ein eigenes Schlafzimmer, übernimmt ihren eigenen Anteil der Wohnkosten (Miete und Nebenkosten) und hat keine finanzielle oder sonstige Verantwortung für die jeweils andere Person.

Ja, klar, mit einer "Nur-Mitbewohnerin" im selben Bett schlafen, weil sich die Anschaffung eines zweiten Betts nicht lohnt, und dann gemeinsam die "Nur-WG" in eine andere Wohnung verlagern ;). Das kauft euch absolut niemand ab, auch Mitarbeitende in Jobcentern sind doch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen :D.

Ich würde angesichts Deiner Beschreibung auch denken, daß Ihr ein Paar seid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Trennung zwischen Tisch und Bett.. ich glaube kaum, dass euch jemand glaubt, wenn ihr das Bett teilt