Leistungen vom JC übertbetriebliche Ausbildung?

paradox1899  06.10.2024, 05:48

Wie lautet denn deine konkrete Frage?

Legto23 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 05:52

Ob sie die 650 brutto von der Ausbildung und dazu die 550 (miete Nebenkosten abgezogen) weiterhin bekommen kann oder wird es definitiv weniger?

2 Antworten

Die Vergütung wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Wenn sie noch unter 25 ist, sollte auf ihre Vergütung der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten, den es seit Juli 2023 gibt.

Dann dürfte bis auf 538 Euro Nettovergütung nichts auf ihre bisherigen Leistungen angerechnet werden.

Ist das Brutto höher als 538 Euro, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Das wären dann ab 538 Euro bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Wenn sie angenommen laut Azubivertrag 649 Euro Brutto bekommt, dann hätte sie nach einem kostenlosen Brutto / Nettorechner aus dem Internet mit Steuerklasse 1 um die 515 Euro Nettovergütung auf dem Konto.

Dann dürfte es bei der bisherigen Zahlung vom Jobcenter bleiben, weil sie damit nicht einmal den erhöhten Grundfreibetrag von 538 Euro Brutto gleich Netto erreichen würde.

Von ihrer Nettovergütung unter 538 Euro dürfte es unter 25 also zu keiner Anrechnung auf ihre Leistungen kommen.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres würden dann nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Die ersten 100 Euro vom Brutto wäre der Grundfreibetrag, von 100 Euro bis 538 Euro Brutto kommen 20 %, dann bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen bzw. Vergütung und das würde dann auf die bisherigen Leistungen mindernd angerechnet.


Legto23 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 06:03

Die Freundin ist ja 26 und wenn ich dich richtig verstanden habe gibt es doch die Hoffnung das sie die Leistung vom JC unverändert weiterhin bekommt ist das richtig? Bin noch im Halbschlaf

isomatte  06.10.2024, 06:20
@Legto23

Nein

Ich habe geschrieben der erhöhte Grundfreibetrag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren.

Wüsste auch nicht das es da wegen einer überbetrieblichen Ausbildung eine Ausnahme geben sollte.

Wenn sie also schon 26 ist, sollte der normale Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten, den ich in meiner Antwort schon erklärt habe.

Sie hat ja bei ihren Eltern im Haushalt ab der Vollendung des 25 Lebensjahres ihre eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Dann steht ihr ja derzeit ohne Anrechnung von eigenem Einkommen min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 3 Personen im Haushalt 1 / 3 von der Warmmiete.

Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro und ihr Kopfanteil der Warmmiete ergibt ihren Bedarf im Haushalt der Eltern.

Wie erklärt, wenn sie schon 25 ist, hat sie meiner Kenntnis nach nur Anspruch auf die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Wenn sie angenommen 649 Euro Brutto laut Azubivertrag bekommt und etwa 515 Euro Nettovergütung aufs Konto, dann stünde ihr erst einmal der Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen von 100 Euro zu.

Dann kämen von 100 Euro bis 538 Euro Brutto = 438 Euro Brutto x 20 % = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Von 538 Euro Brutto bis 649 Euro Brutto = 111 Euro x 30 % = 33,30 Euro an Freibetrag dazu.

187,60 Euro + 33,30 Euro = 220,90 Euro gesamter Freibetrag.

Würde sie also 515 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, sollte nach theoretischem Abzug der 220,90 Euro Freibetrag eine voraussichtliche anrechenbare Nettovergütung von um die 294,10 Euro bleiben.

Die würden ihr dann von ihren bisherigen Leistungen vom Jobcenter abgezogen.

Am Ende hätte sie dann zumindest theoretisch im Monat um die 221 Euro mehr als bisher.

Sie bekommt also weiterhin Leistungen vom Jobcenter gezahlt, nur eben nach meiner Ansicht um die 221 Euro weniger als bisher, dazu dann ihre Nettovergütung von angenommen um die 515 Euro.

Emails und telefonische Aussagen sind wertlos.

Natürlich werden die 649 € auf das Bürgergeld angerechnet.

Wohnt die Freundin noch bei den Eltern? Da 550 € Bürgergeld wenig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  06.10.2024, 06:00

Steht doch da, man muss nur richtig gelesen, die Leistung ist außer dervMiete angegeben.

Wenn sie weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hat und unter 25 ist, gilt auch der seit Juli 2023 eingeführte erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Dann würde es unter 538 Euro Nettovergütung zu gar keiner Anrechnung auf den Bedarf kommen.

Legto23 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 05:49

Nein ist eine Gemeinschaft. Nebenkosten werden hauptsächlich vom Papa abgezogen was darauf hindeutet das er für seinen Anteil monatlich ca 200€ übrig hat die Mutter bekommt Rente mit Aufstockung und dann halt sie. Auf wie viel Geld vom JC kann sie hoffen? Kann es mehr als die eigentliche Leistung (650 irgendwas total und 550 nach mieten und Nebenkosten) sein?

DasOrakel  06.10.2024, 05:55
@Legto23

Wenn die 649 € eine Ausbildungsvergütung sind, die von einem Ausbildungsbetrieb gezahlt werden, und wenn die Freundin unter 25 ist, gilt u.U. ein erhöhter Freibetrag betreffs der Anrechnung.

Andernfalls nicht unbedingt.

Genauer läßt sich das mangels Informationen an dieser Stelle nicht beantworten.