Skoliose & Ausbildung, kann ich für ungeeignete Tätigkeiten eine „Befreiung“ vom Arzt bekommen?

Hallo, ich habe eine Frage.
Es ist etwas schwer zu beschreiben aber ich versuche mein Anliegen mal zu erklären.
Ursprünglich wollte ich eine Ausbildung zur Pflegefachfrau machen, da ich aber eine Skoliose von 37 Grad habe und die Tätigkeiten oft auf den Rücken gehen, habe ich mich doch für den Beruf zur medizinischen Fachangestellten entschieden und bin momentan im 2, fast 3 Lehrjahr.

Es ist so, dass ich die Ausbildung im Krankenhaus mache, wo man oft auch in pflegerischen Bereichen und nicht nur am Empfang und im Labor eingesetzt wird so wie es oft in Arztpraxen ist.
Zudem habe ich einen Bereich für mich entdeckt , der hauptsächlich Verwaltung umfasst, wo ich nach der Ausbildung arbeiten möchte, daher möchte ich nur die Zeit in der Ausbildung noch gesundheitlich „überleben“.

Jetzt zum eigentlichen Punkt:

Ich bin momentan in einem Bereich eingesetzt, wo ich den ganzen Tag im OP stehe, Leute umlagern und herum schieben muss und schwere Sachen einräumen muss.
Das geht mir die letzten Wochen extrem auf den Rücken, sodass ich kaum aufstehen kann und auch extreme Migräne habe. Ich merke, dass es extrem schlecht für mich ist. Natürlich möchte ich trotzdem gut arbeiten und meine Ausbildung beenden, daher ist meine Frage: Kann ich mir von meinem Orthopäden etwas schreiben lassen, dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen sollte oder wie gehe ich am besten vor? Sprechen kann ich mit meinen Kollegen eher weniger da diese sehr „hinterlistig“ sind sage ich jetzt mal so…

mich freue mich auch sehr über eigene Erfahrungen mit ähnlichen „Problemen“.

vielen Dank schon einmal!

Viele Grüße

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Kunden zahlen nicht?

Es geht um einen selbstständigen Webdesigner , der hier in Deutschland Gewerbe angemeldet hat und Dienstleistungen wie Webdesign , Webseitenerstellung , Reparaturen von Webseiten oder SEO auf Kleinanzeigen anbietet.

Vor 2 Monaten meldete sich ein Bekannter bei ihm , der seine Seite neu aufgesetzt bekommen wollte. Dafür machten beide per Telefon eine Abmachung , dass es 800 € kosten wird. Vertraglich wurde da nichts festgelegt, es wurde vom Webdesigner nur ein Angebot rausgeschickt , wo der Betrag drin stand. Es gab also keine schriftliche Frist oder Deadline , bis wann der Kunde zu zahlen hat.

Die Seite ist bereits fertig , allerdings findet dieser Bekannte gegenüber dem Webdesigner täglich das Argument , dass er noch den Server einrichten muss. Jetzt sind bereits 2 Monate vergangen und dieser Bekannte schickte bis heute nicht das Geld für die geleistete Arbeit des Webdesigners.

Der Webdesigner dachte sich , dass es ja ein alter Bekannter ist und vielleicht noch ein Stammkunde werden könnte. Dementsprechend verzichtete er auf Formalitäten und machte den Preis für die Website nur mündlich aus. Deadline für die Zahlung des Kunden gab es wiegesagt nicht schriftlich.

Jetzt behauptet der Webdesigner , dass er nicht so lange auf sein Geld warten könne , da er noch viele Kosten zu begleichen habe. Laut ihm finde dieser Bekannte nur Ausreden , um nicht zahlen zu wollen. Angeblich seien viele deutsche Kunden so.

War er zu "weich" und hätte selbst bei dem Bekannten es vertraglich und schriftlich samt Deadline , Zahlungsfrist und weiteren Angaben klar machen sollen ?

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