Was kann ich gegen eine ungewollte Abbo-Verlängerung tun?

Ich habe haargenau dasselbe Problem wie die Person auf dieser Webseite -->

http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/nicht-bestellte-abo-verlaengerung-g-data-antivirus-programm-538666107.html

Ich checke meine Emails nur alle paar Wochen mal, weil ich kaum tolle Emails bekomme.

Heute habe ich meine Emails geprüft und dabei festgestellt, dass ich eine Email von GDATA bekommen habe.

Die Email wurde am 23.06.2016 zugeschickt. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung wird mit dem 01.07.2016 angegeben.

Ich soll eine Rechnung von 34,95 € bezahlen für G DATA INTERNET SECURITY Download Verlängerungsservice 3 Lizenzen

Als ich damals GDATA übers Internet verlängern lies um 1 Jahr bin ich nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Lizenz handelt die automatisch jedes Jahr aufs neue verlängert wird ! (zumindest kann ich mich daran nicht erinnern)

Nun habe ich ein paar Fragen -->

  • Wieso kam die Rechnung per Email mit angehängter PDF-Datei, obwohl sie meine volle Adresse haben ? Ist das rechtens ? Habe ich ein Recht auf eine Rechnung in schriftlicher Briefform ?

  • Wieso nur so ein kurzes Zeitfenster in dem die Rechnung zu zahlen ist, ist habe die Email am 23.06.2016 erhalten und soll bis zum 01.07.2016 bezahlt haben ? Ist das zulässig ?

  • Welche Konsequenzen hat es jetzt, weil ich bis zum 01.07.2016 nicht bezahlt habe, weil ich meine Emails nicht ständig abchecke, und erst jetzt darauf anufmerksam geworden bin ?

  • Was mache ich jetzt am besten und wie komme ich da raus, damit das Ganze Ende Juni 2017 nicht von vorne beginnt ?

  • Habe ich eine Möglichkeit aus dieser nicht bestellten Abo-Verlängerung von diesem Jahr raus zu kommen ?, weil ich auf Linux umgestiegen bin und GDATA gar nicht mehr brauche, weil ich kein Windows mehr benutze.

  • Wie kündige ich am besten und wie muss diese Kündigung aussehen ?

  • Kann ich zum Verbraucherschutz gehen oder so und würde das was bringen ?

Computer, Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, Verlängerung, Abonnement, gdata
Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe

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