Ich habe seit dem 01.03. eine Wohnung gemietet, aber der Vermieter kümmert sich nicht um den Kellerschlüssel meint der Mieter muss sich darum kümmern. Wenn in meinem Keller eingebrochen wird denke ich nicht, dass die Versicherung dafür nachkommt.
Außerdem ist die Wohnungstür nicht sicher. Die ist nicht ganz dicht und besteht zum teil in der Mitte aus Glasscheiben, welche ganz leicht kaputt gehen können.
Und im Badezimmer fehlt die Stromverkabelung für die Deckenleuchte. Die Spiegelleuchte lässt nicht ganz so aufhellen.
Meine Frage ist; muss das alles nicht der Vermieter regeln auch wenn das eine Zwangsverwaltung ist?