Auer Witte Thiel: Betrug?

Moin!

Ich hätte da eine längere Frage...

Vor ca. 1 1/2 bis 2 Jahren habe ich mir eine MyWiredcard (Prepaid Kreditkarte) in einer Tankstelle gekauft und diese einmalig genutzt. Vor einigen Wochen bekam ich eine Mahnung via eMail, dass meine PREPAID-Karte noch negativ belastet sei und ich den Betrag begleichen solle. Dann habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf Beiträge im Internet gestoßen, wo dieses Unternehmen als suspekt, unseriös und betrügerisch deklariert wurde, also habe ich die Mail nicht weiter beachtet. Nun, am 03.12.15 kam Post von einer Rechtsanwältin namens Auer Witte Thiel, worin mit einem Schufa-Eintrag und einem Gerichtsverfahren gedroht und Folgendes gefordert wird:

Hauptforderung: 19,41€ Bearbeitungskosten: 10,00€ Anwaltsgebühren: 25,70€ Gesamt: 55,11€

Auch diese Dame googelte ich und auch sie wird als Betrügerin dargestellt. Sie vertritt sowohl das Unternehmen der Wirecard, als auch Dating-Plattformen, deren kostenpflichtige Abos sich einfach von allein einrichten und verlängern. Diese Frau soll auf die Panik der Leute setzen. Durch dieses Schreiben sind viele Menschen eingeschüchtert und bezahlen direkt.

Andere Betroffene wie ich haben nicht gezahlt und dann immer mehr Schreiben bekommen, mit immer höheren Beträgen bis 1.000€.

Da der Kauf und die Anmeldung der Karte nun schon länger her ist, weiß ich nicht mehr, ob in den AGB's oder irgendwo anders deutlich klar gemacht wurde, dass diese Karte auch negativ belastet werden kann. Dennoch sollte man auf der sicheren Seite sein, da eine Prepaid-Karte (wie der Name schon sagt...) ja nur auf Guthaben durch Einzahlung basiert, oder?

Weiß jemand wie ich mich jetzt verhalten soll?

Grüße Blickfang

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Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

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WG-Mithauptmieter rauswerfen?

Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.

Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.

Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?

Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.

Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.

Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?

MfG

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