Hallo,

ich habe vor einigen Wochen ein defektes Gerät auf eBay verkauft, und in der Beschreibung auch ausdrücklich geschrieben dass es defekt ist. Dem Käufer hat der Zustand dann angeblich nicht gefallen (er behauptete dass das Gerät total schrott ist?) und einen Fall eingereicht, da er per PayPal gezahlt hat. Nach langem Hin und Her und nach dem einschalten von eBay, habe Ich den Fall nun gewonnen und mein Geld wieder zurück erhalten. Nun habe ich eine private Nachricht von ihm bekommen dass er den Anwalt einschalten wird. Tut er dies mit Recht? Immerhin habe ich den Käuferschutz-Fall bei eBay gewonnen.

Zum Artikel nochmal genau. Verkauft habe ich ein HTC one m7 welches einfach nicht mehr starten wollte und mir die Gründe hierfür nicht klar sind. Deswegen der Verkauf als defekt/Ersatzteil. Der Käufer wendet nun ein, dass das Gerät bereits geöffnet wurde, und fehlende Schrauben weitere defekte verursacht haben können, und dass das Gerät somit schrott sei. Jedoch kann ich ihn nicht nachvollziehen. Er hat ein defektes Gerät gekauft und beschwert sich dass es schon einmal geöffnet wurde und dies nicht in der Beschreibung steht. Ich kann doch nicht alles über das Gerät wissen wenn ich es so gekauft habe.

Bitte sagt mir dass ich Recht habe. LG