Rechtschutzversicherung - Studienplatzklage - Hilfe

Hallo zusammen,

ich möchte mich zum Wintersemester 15/16 an einigen Universitäten für das Fach Psychologie bewerben. Allerdings reicht mein Nc für die Zulassung leider nicht aus. Meine Wunschuniversität ist die Universität zu Köln weil ich auch aus Köln komme würde ich gerne in Köln bleiben. Ich muss dazu sagen das ich auch für andere Universitäten offen bin hauptsache ich bekomme einen Studienplatz. Da ich mit einem Ablehnungsbescheid rechne würde ich eine Studienplatzklage einreichen. Psychologie ist und bleibt mein Traumstudium leider ist momentan der Nc sehr hoch bei 1,1 wenn ich mich nicht irre. Nun meine Frage da ich jetzt etwas spät dran bin müsste ich ich erst zum Wintersemester 15/16 mich bewerben. Ab wann sollte ich zum Anwalt ? Und lohnt es sich jetzt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ? Bei der Allrecht Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe und 3 Monate warte wäre die Wartezeit im Mai bzw Mitte Mai vorbei. Und da die Bewerbungsfristen ab Anfang Juni bis Ende Juli ist, würde es sich doch in meinem Fall lohnen oder nicht ? Habt ihr Erfahrungen mit Studienplatzklagen ? Und wisst ihr wie hoch die Chancen an der Uni Köln sind ? Könnt ihr einige Anwälte empfehlen ? Vielen Dank im Voraus :)

Studium, Versicherung, Anwalt, Kosten, Psychologie, Rechtsschutz, studienplatzklage, wintersemester
Haus zu 50% geerbt und jetzt Ärger mit der Aufteilung der Haus- und Verbrauchskosten

Ich habe zu 50% Miteigentum an einer Immobilie geerbt. Es gibt noch einen weiteren Miteigentümer. Beide Eigentümer stehen zu 50% im Grundbuch. Wie werden die Hauskosten (Versicherungen, Kredite) und Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizoil, Müll ect.) aufgeteilt? Es gibt keine getrennten Zähler und auch keinen separaten Eingang. Beide Eigentümer bewohnen die Immobilie zu je 50% (jeder 1 Stockwerk), aber aktuell trage ich fast alle Kosten alleine und der andere Miteigentümer möchte nicht zahlen. Meine Fragen: Muss der andere Miteigentümer von allen Kosten 50% tragen, weil er auch zu 50% im Grundbuch steht? Der andere Miteigentümer hat bis zu meinem Einzug zuvor einige Monaten alleine das Haus bewohnt und auch hier trug ich sämtliche Haus- und Verbrauchskosten. Normal müsste der andere Eigentümer in dieser Zeit seine Verbrauchskosten (Strom, Wasser...) zu 100% tragen und ich nur zu 50% die Hauskosten, da diese mit dem Erbfall zu 50% auf mich übergegangen sind (Versicherung, Kredit)? Und erst mit meinem Einzug muss ich die Verbrauchskosten zu 50% tragen oder? Muss denn zwingend ein Miteigentümerkonto errichtet werden oder kann man diese Kosten auch per Dauerauftrag gegenseitig verrechnen? Da die meisten Versicherungen keine Splittung der Rechnungen vornehmen. Alle nötigen Unterlagen für die Berechnung der Kosten liegen mir vor. Wenn es nicht anders geht, muss ich mich anwaltlich beraten lassen, aber dies verursacht für mich wieder Kosten. Deshalb wollte ich erst einmal hier nachfragen mit der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe!

Recht, Anwalt, Erbrecht
Rechtsstreit mit Autohaus

Hey ihr,

ich war viele Jahre Kunde in einem Autohaus und habe mir dort auch im Laufe der Zeit 4 Autos gekauft. Irgendwann hat man halt keine Lust mehr auf diese Marke und möchte das Fahrzeug verkaufen. Ich bin ins Autohaus und habe einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Es gibt nichts schriftlich. Ich habe lediglich gesagt ich will noch ca. 13.000 Euro für das Fahrzeug, falls es mehr wird habe ich auch nix dagegen ;)

Irgendwann wurde dann mein Auto auch verkauft und zwar für 13.700 Euro. Habe mich riesig gefreut, doch leider hat das nicht lange angedauert :( Sie zogen mir auf einen Schlag noch 1.150 Euro Werkstattkosten ab. Die haben mir z.B. die Bremsen erneuert obwohl es nicht nötig war, machten einen großen Kundendienst, erneuerten ein Bedienelement der Luftzirkulation etc.

Es wurde nie mit mir abgesprochen, dass diese Reparaturen durchgeführt werden sollen. Sie wurden einfach gemacht und mir nachträglich in Rechnung gestellt.

Jetzt habe ich natürlich einen Anwalt eingeschalten und fordere die gesamten Werkstattkosten wieder ein, da ja nichts mit mir abgesprochen wurde.

Die behaupten ich habe von Anfang an gesagt, dass sie das Auto verkaufsfertig machen sollen und mir dann die Kosten in Rechnung stellen ^^^ Das habe ich natürlich nicht gesagt ich bin ja nicht blöd und gebe denen einen Blankoauftrag.

Jetzt wollte ich mal fragen: Die sagen jetzt, dass ich es mündlich mit denen ausgemacht habe und ich sage das ist nicht richtig. Den Rechnungsbetrag haben die einfach einbehalten und mir nur 12550 Euro überwiesen.

Alle Tätigkeiten an meinem Auto wurden ohne mündliche Bekanntgabe oder schriftlichen Auftrag durchgeführt. Es wurde nur gesagt (also im nachhinein) die Reparaturen waren verkaufsentscheidend und es waren Forderungen des Käufers.

Habe ich da jetzt eine Chance zu gewinnen oder dreht man sich im Kreise und es heißt Aussage gegen Aussage??

Schonmal danke für eure Antworten aber bitte nur die die wirklich eine Ahnung von sowas haben danke.

Alex

Auto, Recht, Anwalt, Werkstatt, Rechtsstreit
Verkehrsrecht - Unfall bei Überholung Linksabbieger

Hallo,

ich hoffe bei meiner Frage auf Anwälte, Jurastudenten oder Menschen zu treffen, die die gleiche Erfahrung gemacht haben wie ich.

Ich hatte vor einer Woche einen Autounfall.

Ich befand mich auch einer einspurigen Fahrbahn in der 50er Zone/Wohngebiet und wollte LINKS auf ein Grundstückabbiegen. Es war dunkel und die Straße nass. Ich setzte den Blinker, bremste ab und hielt an, um den Gegenverkehr durchzulassen. Das Auto (B) hinter mir hielt auch an. Als die Fahrbahn frei wurde, warf ich zur Kontrolle den Blick über die Schulter und in die Spiegel - nichts zu sehen. Ich bog ab. Als ich mit der Schnauze fast das Grundstück erreicht hatte, scherte (laut Zeugenaussage, ich selber habe leider nichts gesehen) Auto C hinter Auto B zum Überholen aus und fuhr mir mitten in die Fahrertür. Nun soll ich gem. Gesetz eine Teilschuld bekommen, da ich als linksabbieger eine gesonderte Sorgfaltspflich habe, obwohl ich alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten habe. Auto D fuhr noch hinter dem überholdenden Auto C und selbst dieser hat mich blinken sehen und mein Abbiegen registriert. Er wird auch für mich als Zeuge aussagen. Auto B, welches gleich hinter mir stand, fuhr leider weiter.

Wie stehen nun meine Chancen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und das ganze vor Gericht kläre? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe einen Zeugen, der dies bestätigen kann und dass der Unfall auf der entgegengesetzen Fahrspur passierte, beweist doch schon, dass ich mich bereits im Abbiegemanöver befand.

Kann mir jemand helfen und ggf. von seinen Erfahrungen berichten? Ich möchte nicht in meiner Versicherung hochgestuft werde, ich möchte eine Wertminderungszahlung meines Autos bekommen und Schmerzensgeld.

Vielen Dank und liebe Grüße

Auto, Autounfall, Anwalt, Verkehrsrecht, Linksabbieger
Schülerpraktikum bei einer Anwaltskanzlei.

Tach liebe Community ,

ich bin 14 Jahre alt , und gehe nächstes Schuljahr in den neunten Jahrgang. Dort findet ein Praktikum statt (genauer Termin bekannt), welches ich gerne in einer (mir schon ausgesuchten) Anwaltskanzlei vollführen möchte.Gleich zu Anfang möchte ich gesagt haben , dass es sich hier um Fragen handelt , die ich gerne nur von erfahrenen Leuten in diesem Bereich beantwortet haben möchte bzw. von Leuten , welche von diesem Ahnung haben.

Ich bedanke mich schonmal im Vor raus an die Leute , die sich ernsthaft für diese Frage(n) Zeit nehmen.

Also gut , fangen wir ganz am Anfang an :

-Die erste Frage wäre , wie man sich dort bewirbt. Natürlich per E-Mail, mit ganz normalem Schreiben .Allerdings reden wir hier nicht von Leuten , welche von Anschreiben keine Ahnung haben. Gibt es wichtige Merkmale , die man dort zu beachten hat ? Wichtige Punkte bei einem normalen Anschreiben , welche bei Anwälten ein negatives Bild da lässt ?

-Frage 2: Welche Aufgaben erwarten mich dort ? Darf ich den Anwälten Kaffee bringen und ihnen bei allem was sie sagen zustimmen ? Oder darf ich mir die Sachen anschauen und teilweise auch vollführen , welche Anwälte alltäglich erwarten ?

-Zum nächsten wäre dort die Bekleidung. Erwarten die Anwälte von einem 14 jährigen Schüler mit Anzug und Krawatte , sowie Lackschuhen jeden Morgen auf der Matte zu stehen ? Oder reicht auch ein einfaches Hemd mit Jeans ?

-Bei der letzten Frage handelt es sich um den Standort.Ich wohne in Köln. Mein angepeiltes Ziel jedoch , befindet sich in Wuppertal. Die 1 1/2 bis 2 Stunden Weg sind für mich kein Problem. Allerdings wird von unseren Lehrern erwartet , das sie uns ab und zu über die Schulter gucken sollen(sprich: die Stelle aufsuchen , und uns bei der Arbeit zuschauen). Nun die Frage : Wäre eine solche Entfernung zwingend notwendig ? Oder kann man diese als (auf gut Deutsch gesagt) schwachsinnig ansehen ?

Ich bedanke mich bei allen , welche sich für diese Frage(n) Zeit genommen haben und versucht haben , diese auch zu beantworten.

Lg-Brot

Anwalt, Schüler, Kanzlei, Praktikum, Anwaltskanzlei

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