Ich habe ein Haus bei der Zwangsversteigerung ersteigert und den Zuschlag erhalten. Nach ca. 6 Monaten kommt ein Stadtwerk auf mich zu, mit der Begründung, dass die Anlage Stadtwerk gehört und der Voreigentümer (Schuldner) hätte nicht vollständig bezählt.

Eigentlich sollte Stadtwerk nach ZVG § 55 beim Amtsgericht Ihre Förderung melden müssen. Dies haben Sie versäumt und der Rechspfleger hatte auch nicht von einer Heizungsanlage mitgeteilt. Es gab diesbezüglich auch keine Eintragung im Grundbuch. ... Der Anwalt kommt u.a. mit "Heizungsanlage wäre ein Scheinbestandteil,...."

Leider kenne ich mich nicht bei dieser Angelegenheit aus. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.